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Witwenrentenanspruch trotz Scheidung?

von **Helga**04.06.2009 | 14:15
2988 Ansichten
5 Antworten
Hallo liebe Experten, meine Eltern wurden 1975 geschieden, 2008 ist mein Vater verstorben und ich frage mich, ob meine Mutter einen Anspruch auf Witwenrente hat? Die Ehe bestand 18 Jahre. Vielen lieben Dank für Eure Information. Helga aus Hamburg

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.06.2009 | 11:41

Die Frage läßt sich mit den Informationen nicht beantworten. Die umgehende Beratung/Antragstellung, wie Sie sie für Montag planen, ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Die Rente kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung - Versicherungsamt / Versicherungsstelle - beantragt werden. Auch bei den Versichertenältesten / Versichertenberatern sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist eine Antragstellung möglich.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

4 Antworten

Wolfgangam 04.06.2009 | 15:37
Hallo Helga, diese Geschiedenen-Witwenrente ist dann am Einfachsten möglich, wenn - Ihre Mutter nicht wieder geheiratet hat und - Ihr Vater zuletzt Unterhalt gezahlt hat (oder ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach bestand). Bei Wiederheirat ist diese Rente nicht möglich. Fehlt es nur an der Unterhaltszahlung, kann es trotzdem zur Rente kommen, wird dann aber etwas komplizierter mit den weiteren/zusätzlichen Voraussetzungen. Dann führt Sie der Weg in die nächste Beratungsstelle, um das abzuklären. Gruß w.
???am 04.06.2009 | 15:24
Da die Ehe vor der Einführung des Versorgungsausgleichs geschieden wurde, könnte tatsächlich ein Hinterbliebenen-rentenanspruch bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen sind recht kompliziert, daher sollte Ihre Mutter einfach einen entsprechenden Antrag stellen.
**Helga**am 04.06.2009 | 15:50
Vielen Dank Euch beiden. Meine Mutter hatte nicht wieder geheiratet und hat damals nur Unterhalt für uns Kinder bekommen. Ich schicke sie gleich am Mo. los, damit sie einen Antrag stellt - nicht dass es an einer Verjährungsfrist scheitert, denn mein Vater ist bereits ein knappes Jahr tot.
Ahaam 04.06.2009 | 20:35
Falls ein Anspruch besteht (Kindererziehung bei der Scheidung wäre ein Grund) ist schon Zeit verloren! § 268 SGB VI: 'Witwenrenten und Witwerrenten aus der Rentenanwartschaft eines vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten werden vom Ablauf des Kalendermonats an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.' - Die Jahresfrist rückwärts gibt es nur bei 'normalen' Witwen-/Witwerrenten.
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