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Experten-Antwort

Witwenrentenantrag von Tochter möglich?

von Katja19.06.2023 | 09:14
189 Ansichten
3 Antworten

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Meine Eltern (beide haben jeweils eine Altersrente bis zum Tod bezogen) sind beide verstorben. Mein Vater am 13.03.2023 und meine Mutter am 26.05.2023. Meine Mutter hatte noch keinen Witwenrentenantrag gestellt. Auch hat sie keine Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr beantragt. Kann ich als Tochter nun einen Witwenrentenantrag stellen (meine Mutter hat jedoch nicht mit mir in einem gemeinsamen Haushalt gelebt)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

nein, das geht leider nicht.

Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist. Hat der Berechtigte zu seinen Lebzeiten keinen Antrag auf erstmalige Feststellung einer Geldleistung gestellt, findet eine Rechtsnachfolge nicht statt. Der Rechtsnachfolger ist zur eigenständigen

erstmaligen Antragstellung auf Geldleistungen letztlich nicht berechtigt.

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2 Antworten

Klugpuperam 19.06.2023 | 09:24
Versuchen kann man es. Tippe aber, dass es keine Aussicht auf Erfolg hat. (1) Fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen stehen beim Tod des Berechtigten nacheinander 1.dem Ehegatten,1a.dem Lebenspartner,2.den Kindern,3.den Eltern,4.dem Haushaltsführer zu, wenn diese mit dem Berechtigten zur Zeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Mehreren Personen einer Gruppe stehen die Ansprüche zu gleichen Teilen zu.
Larezam 19.06.2023 | 10:11
Da es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt, kann der Antrag nach dem Tode nicht mehr gestellt werden. Nur bereits laufende Verfahren können von Sonderrechtsnachfolgern oder Erben weiterverfolgt werden.
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