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Experten-Antwort

Witwenrentenbescheid

von Hanna16.08.2024 | 12:51
373 Ansichten
4 Antworten
Darf die deutsche Rentenversicherung den witwenrentenbescheid nach 10.5 Jahren aufheben, wenn durch deren schlampigkeit die Rente nicht korrekt berechnet wurde?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2024 | 06:08

Hallo Hanna,

 

treten Sachverhalte auf, durch die ein Bescheid falsch erlassen wurde, kann dieser aufgehoben werden. Je nachdem wer daran Schuld ist, hat dies unterschiedliche Konsequenzen zur Folge.

 

Bitte nehmen Sie Ihren Bescheid und gehen damit zu einer Rentenberatungsstelle. 

Sollten Sie bisher nur ein Anhörungsschreiben erhalten haben (dieses gibt Ihnen die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Sachverhalt zu geben)  lassen Sie sich bitte ebenfalls beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Königam 16.08.2024 | 13:05
Da müssen Sie schon genau darlegen, ob es sich tatsächlich um einen Fehler der Rentenversicherung handelt oder ob Sie nicht doch daran beteiligt sind. Häufig liegt es nämlich an fehlendem Mitwirkungspflichten der Versicherten und dann kann ein Bescheid auch nach Jahren noch aufgehoben werden.
.am 17.08.2024 | 01:19
Ja, darf sie. Und wenn dies aus ihrem Verschulden heraus passiert (fehlende, falsche oder nicht gemachte Angaben), dann wird auch viel Geld zurückgefordert bzw. aufgerechnet werden. Da gab es letztens einen Fall, wo ein Rentner doch tatsächlich vergessen hat, eine BG-Rente anzugeben 💸
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