Hallo Frau Geist,
wenn Ihr Einkommen den Freibetrag um 380 Euro übersteigt, werden von diesen 380 Euro nur 40% angerechnet (380 EUR X 40% = 152 EUR).
Ihre Rente wäre also um 152 EUR zu kürzen.
Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen neben der Einkommensanrechnung auch die Begrenzung der Witwenrente durch den Rentenartfaktor (0,6 bzw. 0,55 gem. §§ 67 und 255 SGB VI) eine Rolle spielt.
Während des Sterbevierteljahres wird die Witwenrente mit einem Rentenartfaktor von 1,0 und ohne eine Anrechnung von Einkommen gezahlt.
Nach Ablauf des Sterbevierteljahres mindert sich die Rentenhöhe dann zum einen durch den niedrigeren Rentenartfaktor und zum anderen durch die Durchführung der Einkommensanrechnung.
Anhand Ihrer Angaben ist eine vollständige Prüfung nicht möglich. Auch würde diese den Rahmen des Forums sprengen.
Ich empfehle Ihnen daher eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen. Dort können Sie vor Ort den Bescheid prüfen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Widerspruchsfrist (1 Monat) dabei einhalten, falls der Bescheid tatsächlich fehlerhaft sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen