Hallo Johann,
zur Beantwortung Ihrer Frage bräuchte ich noch einige Angaben:
- Heiratsdatum
- Geburtsdaten der Ehegatten
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Hallo Johann,
zur Beantwortung Ihrer Frage bräuchte ich noch einige Angaben:
- Heiratsdatum
- Geburtsdaten der Ehegatten
Hallo Johann,
zunächst ist die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung zu berechnen. Da die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, beträgt die Witwenrente nach Ablauf des Sterbevierteljahres 60 % der Versichertenrente des Verstorbenen. 1000 € X 0,6 = 600 €. Das Sterbevierteljahr umfaßt die ersten 3 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten. In diesem Zeitraum beträgt die Witwenrente 1000 €. Eigenes Einkommen der Witwe wird im Sterbevierteljahr nicht angerechnet. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres ist die eigene Versichertenrente der Witwe als Einkommen zu berücksichtigen. Von der Nettorente (= eigentlich Bruttorente abzüglich 14 %) ist der Freibetrag abzuziehen. Freibetrag = 26,4 X 24,37 € = 643,37 €.
950 € - 643,37 € = 306,63 €. Vom übersteigenden Einkommen sind 40 % auf die Witwenrente anzurechnen.
306,63 € X 0,4 = 122,65 €.
Von der Witwenrente in Höhe von 600 € sind 122,65 € an Einkommen abzuziehen. 600 € - 122,65 € = 477,35 €. Als Ergebnis stehen der Witwe im Sterbevierteljahr 950 € + 1000 € = 1950 € und anschließend 950 € + 477,35 € = 1427,35 € zur Verfügung.
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