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Experten-Antwort

Witwerrente Zuschlag ab 1.7.2024

von Ralf16.07.2024 | 13:04
178 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, laut Bescheid der DRV-Bund soll ich ab dem 1.7.2024 auf meine Witwerrente einen Zuschlag in Höhe von 4,5 % erhalten. Meine im April 2016 verstorbene Frau bezog von 2004 bis zu ihrem Tod eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit April 2016 beziehe ich daher eine Witwerrente. Ich ging bisher davon aus, dass ein Zuschlag von 7,5 % zu erwarten sei. Können Sie mir dazu genaue Auskunft geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

die unterschiedlichen Zuschlagsbeträge von 7,5% für Rentenbeginne vom 01.01.2001– 30.06.2014 bzw. 4,5% für Rentenbeginne vom 01.07.2014 – 31.12.2018 wurden gewählt, weil im 1. Zeitraum größere Nachteile entstanden sind als im 2. Zeitraum. Mit Beginn der Witwerrente ist ein neuer Leistungsfall eingetreten. Dieser führte dazu, dass bei Berechnung der Witwerrente die damals neuen Berechnungsgrundlagen mit den geringeren Nachteilen angewendet wurden. Weil bei der Witwerrente bereits eine Abmilderung der Nachteile stattgefunden hat, werden bei der Berechnung des zum 01.07.24 in Kraft getretenen Zuschlags 4,5% berücksichtigt.

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5 Antworten

Na jaam 16.07.2024 | 13:28
Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen - richtigerweise erwähnen Sie, dass SIE keine Erwerbsminderungsrente, sondern Hinterbliebenenrente (landläufig auch Witwen- oder Witwerrente genannt) beziehen. Und wie hoch ist die Rentenerhöhung 2024? Richtig - 4,57 Prozent! Und wer hat Erwerbsminderungsrente bezogen? Ihre verstorbene Frau. Können verstorbene Menschen Rentenbezieher sein? Nein. Allenfalls können die Ehegatten von verstorbenen Menschen (unter bestimmten Voraussetzungen) Hinterbliebenenrente beziehen.
Ralfam 16.07.2024 | 13:56
Zitat von Na ja anzeigenausblenden
Meine Frage bezieht sich nicht auf die "normale" Rentenerhöhung von 4,57 %. Es geht um den Zuschlag, den ab 1.7.2024 einige Rentner bekommen. So auch ich. Mir geht es um die Höhe des Zuschlags. Laut DRV soll ich 4,5 % erhalten. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass mir der höhere Zuschlag von 7,5 % zusteht. Ihre Antwort hat nichts mit meiner Frage zu tun.
Anonymam 16.07.2024 | 14:01
So wie es schreiben, wären es auch 7,5%. Entweder Sie verwechseln die normale Rentenerhöhung von 4,57% damit oder Sie verwechseln die Zeiträume. Bevor wir hier herumraten, rufen Sie doch einfach die Hotline Ihres RV-Trägers an. Dann löst sich ihr vermutlicher Denkfehler.
Ralfam 17.07.2024 | 03:08

Zitat von der Moderation entfernt.

Und welcher Rentenbeginn? Der meiner verstorbenen Frau (2004) oder der Beginn der Wirwerrente (2016)? Das geht für mich und viele andere nicht eindeutig aus den Informationen der DRV vor. Dazu gibt es im www verschiedene Auslegungen und darum frage ich hier nach.
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