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Witwerrente

von Hans18.07.2008 | 17:19
1112 Ansichten
5 Antworten
Wie wird diese Rente berechnet? Große Witwerrente,Witwer 1040Euro Netto-rente. Ehefrau hatte 400Euro Netto-Rente. Wie hoch ist die witwerrente? Sonst keine Einkünfte, Danke Antworten

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.07.2008 | 10:01

Die Witwerrente beträgt bei Anwendung des "alten Hinterbliebenenrentenrechts" (Tod oder Eheschließung vor dem 01.01.2002 und mind. ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren) 60 Prozent der bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen.

Im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB 6 werden 40% des Einkommens des Witwers, das den derzeitigen Freibetrag von 701,18 Euro übersteigt, auf die Witwerrente angerechnet. Die VBL-Leistungen bleiben hierbei außer Betracht. Überschlagsmäßig ist die Witwerrente damit von ca. 240 Euro um ca. 140 Euro anzurechnendes Einkommen zu kürzen.

Sollten Sie bereits unter das neue Hinterbliebenenrecht fallen, beträgt die Witwerrente nur 55% der bisherigen Versichertenrente und die VBL-Leistungen werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens berücksichtigt.

4 Antworten

Schadeam 18.07.2008 | 17:43
3 Monate erhält der Witwer die volle Rente der Frau. Ab dem 4. Monat bleiben noch ca 100 € Witwerrente übrig. (60% aus 400 sind 240, das eigene Einkommen liegt ca 340 € über dem Freibetrag, davon 40 % = 132 € Kürzung, bleiben 108 €)
Hansam 18.07.2008 | 19:17
Habe was vergessen. Zu der Rente kommen noch 270 Euro Netto von VBL. Vielleicht melden Sie Schade sich nochmal. Danke
Schlaubiam 19.07.2008 | 09:02
Die Rente von der VBL wirkt sich nicht aus
Wolfgangam 19.07.2008 | 09:00
Hallo Hans, die betriebliche Altersversorgung (VBL) zählt nicht als Einkommen, wenn das 'alte' Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist. Gilt dann weiter, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und wenigstens 1 Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. Gruß w.
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