Sie sollten umgehend eine Sterbeurkunde direkt an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger schicken. Aufgrund des deutsch-kanadischen Sozialversicherungsabkommens können in Deutschland entweder die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg, die Deutscher Rentenversicherung Bund oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig sein.
Den Antrag auf Hinterbliebenenrente sollten Sie aufgrund dieses Sozialversicherungsabkommens bei Ihrem kanadischen Versicherungsträger stellen. Dieser leitet dann den Antrag an den zuständigen deutschen Träger weiter. Das Ausfüllen der nationalen deutschen Antragsvordrucke ist nicht erforderlich.
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