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Experten-Antwort

Witwerrente

von meinick10.10.2016 | 10:25
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Meine Mutter ist bereits 2012 verstorben, mein Vater hat bisher keinen ANTRAG auf Witwerrente gestellt, da er wegen hohem Einkommen sowieso keinen Anspruch hätte. Nun hat er gehört, er würde für die ersten Monate doch eine Rente bekommen, da das Einkommen keine Rolle spielt für die ersten 3 Monate nach Tod. Kann er wirklich jetzt noch einen Antrag auf diese 3 Monate aus 2012 stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Meinick,

grds. wird eine Witwerrente bei verspäteter Antragstellung für 12 Monate rückwirkend geleistet. Da Ihr Vater lediglich im Zeitraum der ersten 3 Monate nach dem Tod Ihrer Mutter Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in voller Höhe (ohne Durchführung einer Einkommensanrechnung) gehabt hätte, kann bei jetziger Antragstellung kein Anspruch mehr ohne Berücksichtigung des eigenen Einkommens begründet werden. Die Witwerrente wäre auf 55% bzw. 60% zu kürzen und würde nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens Ihres Vaters zu leisten. Hierbei ist zu beachten, dass es einen Freibetrag von 803,88 EUR (netto) gibt. Erst wenn dieser überschritten wird, kommt es zu einer anteiligen Kürzung des zustehenden Rentenbetrages. Welche Einkünfte berücksichtigt werden, hängt auch davon ab, ob Ihre Eltern vor 2002 geheiratet haben und einer von beiden vor 02.01.1962 geboren wurde (altes Hinterbliebenenrentenrecht). Zur Prüfung des konkreten Sachverhaltes empfehlen wir eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

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5 Antworten

senf-dazuam 10.10.2016 | 11:34
Andererseits ... versuchen Sie es und dann rasch, ansonsten sind die Ansprüche verjährt.
senf-dazuam 10.10.2016 | 11:32
Die DRV schreibt in ihrem Lexikon zum Thema Sterbevierteljahr: Auf das Sterbevierteljahr wird ein Vorschuss gezahlt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Rentners beim Renten-Service der Deutschen Post beantragt wird. Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers nicht angerechnet. siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Sofern nicht ein Experte der Meinung ist, dass wegen fehlender Information über diesen Sachverhalt die Frist noch nicht verstrichen ist, würde ich sagen "Sorry, leider Pech gehabt!"
=//=am 10.10.2016 | 13:06
Bei Meldung des Todes des/der Versicherten bei der Deutschen Post wird doch m.E. abgefragt, ob das Sterbevierteljahr beantragt wird. - Die Hinterbliebenenrente wird bei verspäteter Antragstellung nur für einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. ABER: Die Rentenversicherungsträger sollen nach § 115 Abs. 6 in derartigen Fällen auf die Möglichkeit einer Rentenantragstellung hinweisen. Voraussetzung ist aber auch, dass bekannt ist, ob der/die Versicherte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war. Dann KANN evtl. ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch entstehen. Es muss aber vom Hinterbliebenen nachgewiesen werden, dass er nicht aufgeklärt wurde. Hier sehe ich in diesem Fall ehrlich gesagt Probleme, denn Ihr Vater WUSSTE ja, dass er einen HR-Anspruch hatte und hat nur wegen des hohen eigenen Einkommens keinen Antrag gestellt. Wie so oft, manche fragen zu viel, manche zu wenig. Probieren kann er es, die 3-Monatszahlung noch zu erhalten, ich sehe aber wenig Aussicht auf Erfolg.
=//=am 10.10.2016 | 13:08
Ergänzung: § 115 Abs. 6 SOZIALGESETZBUCH -SGB- 6
mondkindam 10.10.2016 | 13:10
Wenn jetzt Antrag auf Witwerrente gestellt wird, kann höchsten für 1 Jahr rückwirkend gezahlt werden. § 99 Absatz 2 Satz 3 SGB VI. Das Sterbevierteljahr für 2012 kann somit nicht mehr gezahlt werden.
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