Hallo, Meinick,
grds. wird eine Witwerrente bei verspäteter Antragstellung für 12 Monate rückwirkend geleistet. Da Ihr Vater lediglich im Zeitraum der ersten 3 Monate nach dem Tod Ihrer Mutter Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente in voller Höhe (ohne Durchführung einer Einkommensanrechnung) gehabt hätte, kann bei jetziger Antragstellung kein Anspruch mehr ohne Berücksichtigung des eigenen Einkommens begründet werden. Die Witwerrente wäre auf 55% bzw. 60% zu kürzen und würde nur unter Berücksichtigung des eigenen Einkommens Ihres Vaters zu leisten. Hierbei ist zu beachten, dass es einen Freibetrag von 803,88 EUR (netto) gibt. Erst wenn dieser überschritten wird, kommt es zu einer anteiligen Kürzung des zustehenden Rentenbetrages. Welche Einkünfte berücksichtigt werden, hängt auch davon ab, ob Ihre Eltern vor 2002 geheiratet haben und einer von beiden vor 02.01.1962 geboren wurde (altes Hinterbliebenenrentenrecht). Zur Prüfung des konkreten Sachverhaltes empfehlen wir eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.