Hallo,
ein Anspruch auf Witwerrente besteht.
Was die Höhe der monatlichen Zahlung betrifft, so finde ich das Forum nicht den passenden Ort Ihnen dies auszurechnen, denn alle anderen Nutzer wären dann über Ihre Einkunftssituation informiert, was unserer Auffassung von Datenschutz betrifft. Hier wäre ein Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung notwendig.
Die entsprechende Anschrift finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Ein paar grundsätzliche Informationen kann ich Ihnen aber mitteilen.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente noch in der gleichen Höhe weitergezahlt.
Danach sinkt der Anspruch auf 60 % der Bruttorente (vor Abzug Kranken- und Pflegeversicherung). Zusätzlich ist eine Einkommensanrechnung durchzuführen, wenn der Freibetrag von 718,08 € durch Ihre eigenen Einkünfte überschritten wird.
Für die Berechnung des anzurechnenden Einkommens ist hierbei immer vom Bruttoentgelt auszugehen.
Aber wie bereits geschrieben, eine genaue Berechnung kann man Ihnen nur in der Auskunfts- und Beratungsstelle im persönlichen Gespräch fertigen.
MfG