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Witwerrente

von Antonio18.03.2010 | 22:20
909 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin geboren am 27.09.1954 verheiratet seit 32 jahren, und meiner frau ist am 15.02.1954 geboren. Meiner frau ist am krebs erkrankt und wird leider bald sterben. Ich arbeite noch und verdiene mit Alterteizeit 1700.00 euro, meine frau hat 37 jahren beiträge bezahlt un bekommt seit November 2009 870.00 euro arbeitsunfähigkeitsrente. Nach dem tod meiner frau habe ich eine anspruch auf die rente und wieviel ? Mit freundlichen grüsse. Antonio

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ein Anspruch auf Witwerrente besteht.

Was die Höhe der monatlichen Zahlung betrifft, so finde ich das Forum nicht den passenden Ort Ihnen dies auszurechnen, denn alle anderen Nutzer wären dann über Ihre Einkunftssituation informiert, was unserer Auffassung von Datenschutz betrifft. Hier wäre ein Besuch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung notwendig.

Die entsprechende Anschrift finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Ein paar grundsätzliche Informationen kann ich Ihnen aber mitteilen.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente noch in der gleichen Höhe weitergezahlt.

Danach sinkt der Anspruch auf 60 % der Bruttorente (vor Abzug Kranken- und Pflegeversicherung). Zusätzlich ist eine Einkommensanrechnung durchzuführen, wenn der Freibetrag von 718,08 € durch Ihre eigenen Einkünfte überschritten wird.

Für die Berechnung des anzurechnenden Einkommens ist hierbei immer vom Bruttoentgelt auszugehen.

Aber wie bereits geschrieben, eine genaue Berechnung kann man Ihnen nur in der Auskunfts- und Beratungsstelle im persönlichen Gespräch fertigen.

MfG

1 Antworten

Ahaam 19.03.2010 | 07:57
Für den Sterbemonat steht die Rente ihrer Frau noch selbst zu - in den folgenden 3 Monaten haben Sie ebenfalls Anspruch auf die volle Rente, unabhängig von Ihrem Einkommen. Anschl. besteht ein Anspruch von max. 60% - jedoch wird Ihre Einkommen dann zu einem gewissen Teil angerechnet (bei ATZ-Einkommen muss man zwischen normalem Brutto und Aufstockung unterscheiden). Wenn es Sie bereits jetzt im Detail interessiert, dann suchen Sie (evtl. zusammen mit Ihrer Frau) eine auskunftgebende Stelle auf. Wenn Sie nach ATZ selber im Rentenbezug sind sollte die Einkommensanrechnung nochmals geprüft werden (die Frage wird beim Antrag auf die eigene Rente auf jeden Fall gestellt!). Vielleicht erlebt Ihre Frau ja auch noch den Eintritt der Altersrente bei Ihnen - Kopf hoch!
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