Hallo Stargold,
wie bereits von Berater beantwortet, sollte umgehend ein Antrag auf Witwerrente durch die nächstgelegene Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen werden. In diesem Rahmen wird geprüft, welche Unterlagen als Einkommensnachweis Ihres Schwagers ab dem vierten Rentenmonat für die Einkommensberechnung benötigt werden und wie sich das entsprechende Einkommen auf die Höhe der Witwerrente auswirken wird.