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Experten-Antwort

Witwerrente

von Hans J.22.12.2015 | 17:39
1504 Ansichten
3 Antworten
Habe eine Frage betr. Witwerrente, da ich diese Berechnung nicht verstehe. Bei mir auf Renteninfo., Anspruch auf Witwerrente 55% 305 Euro. da 35 J. verheiratet. Ich habe 1480 Euro Bruttorente, u 400 Euro Brutto- Betriebsrente, sonst keine Einkommen. Wie werden diese 305 Euro berechnet? wieviel steht mir zu? Danke für Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2015 | 10:21

Hallo Hans J.,

sofern Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, beträgt die Hinterbliebenenrente 60 % der im Zeitpunkt des Todes errechneten Versichertenrente des Verstorbenen.

Für die ersten 3 Monate steht dem überlebenden Ehegatten die volle Rente des Verstorbenen zu, die entweder bereits gezahlt wurde bzw. zu zahlen gewesen wäre. In letzterem Fall geht man in der Regel von der im Zeitpunkt des Todes zu errechnenden Erwerbsminderungsrente aus. In den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr) erfolgt keine Einkommensanrechnung.

Diese tritt erst ab dem 4. Kalendermonat ein. Sollten die Nettoeinnahmen oberhalb des Freibetrages von derzeit 771,14 EUR liegen, werden 40% von dem übersteigenden Betrag auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Die Höhe der zu erwartenden Hinterbliebenenrente für Sie orientiert sich an der Höhe der Versichertenrente Ihrer Ehefrau (davon 60%). Die in Ihrer Renteninformation berechnete Rente liegt über dem Freibetrag, so dass auf jeden Fall Auswirkungen durch die Einkommensanrechnung auf eine evtl. zu zahlende Hinterbliebenrente eintreten würden.

Wie die Regelung bei Betriebsrenten aussieht, ist in der jeweiligen Satzung zu finden.

Auf welcher Berechnung der Betrag von 305 EUR resultiert, kann von hier aus nicht geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, damit in Ihrem Fall die Höhe der zu erwartenden Hinterbliebenrenten geklärt werden kann.

2 Antworten

Peter H.am 22.12.2015 | 18:20
Die Höhe Ihrer WitweRrente berechnet sich nicht aus Ihrem Rentenversicherungsverlauf sondern aus dem Rentenversicherungsverlauf Ihrer Frau. Wenn Sie sterben, erhält Ihre Frau die WitweNrente aus Ihrem Versicherungsverlauf (beschrieben in Ihrer Renteninfo). - In Ihrer Renteninfo steht mit Sicherheit nicht, dass Sie 35 Jahre verheiratet sind. - Die Rentenversicherung interessiert die Ehezeitdauer erst dann, wenn einer der beiden Ehegatten stirbt oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Daher kann sie nicht wissen wie lange Sie bereits verheiratet sind. - Sofern zumindest einer Ehegatten vor dem 02.01.1961 geboren ist (und die Ehe vor 2001 begründet wurde (= 35 Jahre verheiratet)), werden für die WitweNrente 60% der Altersrente [ab dem 4. Kalendermonate] herangezogen --> "altes Hinterbliebenenrecht"; andernfalls 55% - Das heißt: 1480,- * 60 / 100 = BruttowitweNrente (vor der Einkommensanrechnung) - Ihre eigene Betriebsrente interessiert niemanden bei der Berechnung der WitweNrente - Nach der Einkommenanrechnung bei der WitweNrente werden noch bei bestehender Mitgliedschaft in der gKV Beiträge zur KRanken- und Pflegeversicherung einbehalten. - Wie hoch Ihre WitweRrente im Falle des Todes Ihrer Frau sich belaufen wird, können Sie der Renteninfo Ihrer Frau entnehmen. - Bei altem Hinterbliebenenrente wird Ihre Betriebsrente bei Ihrer WitweRrente nicht angerechnet - Sollten Sie und Ihre Ehefrau vor dem 01.01.1989 eine Erklärung abgegeben haben, dass das bis zum 31.12.1985 gültige Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist (= keine Einkommensanrechnung bei der WitweNrente), besteht ein Anspruch auf WitweRrente nur dann, wenn Ihre Frau zuletzt den überwiegenden Unterhalt zu Ihrer Ehegemeinschaft beigesteuert hat.
W*lfgangam 22.12.2015 | 18:57
Peter H. schrieb

Die Höhe Ihrer WitweRrente berechnet sich nicht aus Ihrem Rentenversicherungsverlauf sondern aus dem Rentenversicherungsverlauf Ihrer Frau.

Wenn Sie sterben, erhält Ihre Frau die WitweNrente aus Ihrem Versicherungsverlauf (beschrieben in Ihrer Renteninfo).

- In Ihrer Renteninfo steht mit Sicherheit nicht, dass Sie 35 Jahre verheiratet sind.

- Die Rentenversicherung interessiert die Ehezeitdauer erst dann, wenn einer der beiden Ehegatten stirbt oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Daher kann sie nicht wissen wie lange Sie bereits verheiratet sind.

- Sofern zumindest einer Ehegatten vor dem 02.01.1961 geboren ist (und die Ehe vor 2001 begründet wurde (= 35 Jahre verheiratet)), werden für die WitweNrente 60% der Altersrente [ab dem 4. Kalendermonate] herangezogen --> "altes Hinterbliebenenrecht"; andernfalls 55%

- Das heißt: 1480,- * 60 / 100 = BruttowitweNrente (vor der Einkommensanrechnung)

- Ihre eigene Betriebsrente interessiert niemanden bei der Berechnung der WitweNrente

- Nach der Einkommenanrechnung bei der WitweNrente werden noch bei bestehender Mitgliedschaft in der gKV Beiträge zur KRanken- und Pflegeversicherung einbehalten.

- Wie hoch Ihre WitweRrente im Falle des Todes Ihrer Frau sich belaufen wird, können Sie der Renteninfo Ihrer Frau entnehmen.

- Bei altem Hinterbliebenenrente wird Ihre Betriebsrente bei Ihrer WitweRrente nicht angerechnet

- Sollten Sie und Ihre Ehefrau vor dem 01.01.1989 eine Erklärung abgegeben haben, dass das bis zum 31.12.1985 gültige Hinterbliebenenrecht anzuwenden ist (= keine Einkommensanrechnung bei der WitweNrente), besteht ein Anspruch auf WitweRrente nur dann, wenn Ihre Frau zuletzt den überwiegenden Unterhalt zu Ihrer Ehegemeinschaft beigesteuert hat.

Hallo Peter H., dann würde Hans J. heute garantiert keine Renteninformation mehr erhalten ;-) Gruß w.
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