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Experten-Antwort

Witwerrente als Beamter bei Pension

von Wami1525.09.2018 | 10:54
173 Ansichten
9 Antworten
Guten Tag, ich habe folgende Frage. Meine Ehefrau verstarb im Jahr 2017. Ich bin Beamter des Landes Besoldung A8. Nun wird die Witwerrente meinem Gehalt angerechnet. Daher bleibt mir nur eine Witwerrente von wenigen Euro. Meine Frage, ich gehe demnächst in Pension. Das sind ungefähr 1000 Euro netto weniger. Steigt da die Witwerrente wieder ? Ich bedanke mich im voraus, mfg. Michael W.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.09.2018 | 11:23

Hallo Wami15,

ab Beginn der Pension wird auch nur noch diese auf die Witwenrente angerechnet. Damit steigt die Witwenrente. Bitte teilen Sie die Höhe der Pension zeitnah dem zuständigen RV-Träger mit.

Experten-Antwortam 25.09.2018 | 13:50

Welche Variante für Sie letztlich günstiger ist, müssten Sie selbst abwägen. Um diese Entscheidung zu erleichtern, können Sie sich gern eine Probeberechnung erstellen lassen, wie hoch die Witwenrente mit Anrechnung der Pension wäre.

7 Antworten

Wamiam 25.09.2018 | 11:31
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Überlegung ist darauf folgend. Ich muss bis 62 Jahre Dienst, um die volle Pension zu erreichen. Ich kann aber schon mit 60 Jahre gehen, dann wird meine Pension um 7,2 % gemindert. Dann ist es doch besser für mich mit 60Jahre in Pension zu gehen, denn wenn die Witwerrente nach den Pensionsbezügen errechnet wird, heben sich die 7,2 % Minderung der Pension ja teilweise auf. Sehe ich das richtig ? Danke schön noch einmal mfg. Michael W.
teoam 25.09.2018 | 13:44
Sie sehen etwa richtig, verstehen das System. Ganz grob gerechnet: Für je 100,-€ weniger Pension erhalten ca. je 60,-€ mehr an Witwerrente. Dabei aber ach VBL oder ähnliches beachten. Ich würde frühestmöglich in Pension gehen.
evtl. den Steueraspekt beachtenam 25.09.2018 | 15:32
teo schrieb

Sie sehen etwa richtig, verstehen das System.

Ganz grob gerechnet:

Für je 100,-€ weniger Pension erhalten ca. je 60,-€ mehr an Witwerrente.

Dabei aber ach VBL oder ähnliches beachten.

Ich würde frühestmöglich in Pension gehen.

Kleine Überlegung. Liege ich da richtig? Je höher der Rentenanteil desto weniger Steuern müssten zu zahlen sein. Pension wird zu 100% versteuert. Rente zur Zeit mit 76%. Nur ein Gedanke. Vielleicht sollte auch dieser Aspekt bei der Günstigerprüfung mit in Betracht gezogen werden.
Klaasam 25.09.2018 | 15:58
.... Je höher der Rentenanteil desto weniger Steuern müssten zu zahlen sein. Pension wird zu 100% versteuert. Rente zur Zeit mit 76%. Nur ein Gedanke. Vielleicht sollte auch dieser Aspekt bei der Günstigerprüfung mit in Betracht gezogen werden ..... Also noch ein Grund mehr um mit der Maloche aufhören. danke für Infos - bin in ähnlicher Situation.
WaMiam 26.09.2018 | 06:38
Ich möchte mich schon einmal vorab für die freundlichen und sehr guten Antworten bedanken. Ich denke auch, das ich vorzeitig den Dienst beende. Ich hoffe natürlich auf weitere Ausführungen hier. vielen Dank mfg. M.
evtl. den Steueraspekt beachtenam 26.09.2018 | 11:00
evtl. den Steueraspekt beachten schrieb

Kleine Überlegung. Liege ich da richtig?

Je höher der Rentenanteil desto weniger Steuern müssten zu zahlen sein. Pension wird zu 100% versteuert. Rente zur Zeit mit 76%. Nur ein Gedanke. Vielleicht sollte auch dieser Aspekt bei der Günstigerprüfung mit in Betracht gezogen werden.

Sie sehen etwa richtig, verstehen das System. Ganz grob gerechnet: Für je 100,-€ weniger Pension erhalten ca. je 60,-€ mehr an Witwerrente. Dabei aber ach VBL oder ähnliches beachten. Ich würde frühestmöglich in Pension gehen.
Kleine Überlegung. Liege ich da richtig? Je höher der Rentenanteil desto weniger Steuern müssten zu zahlen sein. Pension wird zu 100% versteuert. Rente zur Zeit mit 76%. Nur ein Gedanke. Vielleicht sollte auch dieser Aspekt bei der Günstigerprüfung mit in Betracht gezogen werden.
Noch eine kleine Ergänzung: Niedrigere Pension und dafür höhere Rente müsste sich auch auf die Steuerprogression günstiger auswirken. Steuer-CD kaufen und alles durchrechnen oder wenn's bequem sein soll, die Dienstleistung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Im Steuerrecht gilt auf alle Fälle: "Der Kluge lebt vom Dämlichen - und der Dämliche lebt von der Arbeit".
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