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Experten-Antwort

Witwerrente altes Recht und Zinseinkünfte

von Ewin01.09.2023 | 08:05
929 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich beziehe Witwerrente nach altem Recht. - Ehepartner 1994 verstorben - Heirat 1980 - Ehepartner geboren 1956 und ich selber geboren 1957 Jetzt gibt es wieder Zinsen, und ich bekomme im Jahre 08 2024 Zinserträge gutgeschrieben. Werden diese Zinserträge auf meine Witwerrente angerechnet, bzw. muss ich das dem DRV melden? Danke für die Bemühungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2023 | 08:32

Hallo Ewin,

 

da sie unter das alte Recht fallen, werden die Zinserträge nicht angerechnet. Sie müssen diese der DRV auch nicht melden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

WWam 01.09.2023 | 08:23
Bei altem Hinterbliebenenrecht findet keine Anrechnung von Kapitaleinkünften, Zinsen statt.
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