Wie schon angesprochen, wenn Ihre Mutter mindestens 5 Jahre Beitragszeiten hat, besteht ein Anspruch auf Witwerrente. D.h. Ihr Vater erhält ab dem Todestag und die nächsten 3 vollen Kalendermonate die Rente, die Ihre Mutter als Rentnerin erhalten hätte (100%), ab dem 4. Monat dann 60%. Aber ab dem 4. Monat wird das Einkommen Ihres Vaters gegengerechnet. Die Freigrenze beträgt hierfür 701,18 EUR netto. Von jedem EUR darüber werden 40 Cent auf die Witwerrente angerechnet. Es lohnt auf jeden Fall einen Witwerrentenantrag zu stellen.