Hallo Ina,
hier werden auf jeden Fall die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde und eine Zahlungserklärung für die Zahlung ins Ausland (sofern die Rente auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen werden soll) benötigt.
Welche Unterlagen darüber hinaus noch benötigt werden, kann dem Antrag auf Witwenrente/Witwerrente R0500 entnommen werden.
Ggf. fehlende Unterlagen werden beim Antragsteller angefordert.
Da zwischen Deutschland und der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann der Witwenrentenantrag direkt beim türkischen Träger gestellt werden, welcher ihn dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet.
Alternativ kann der Antrag auf Witwerrente natürlich auch heruntergeladen und zusammen mit den dort aufgeführten Nachweisen und Anlagen direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesendet werden.
Eine Antragstellung über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung ist ebenfalls möglich.
Der Antrag ist hier zu finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0500.html
Die Online-Dienste finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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