Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Witwerrente von einer Erwerbsunfähigkeitsrente

von Rüdiger08.03.2009 | 11:45
1397 Ansichten
5 Antworten
Hallo, meine Frau ist vor 5 Jahren verstorben und Sie war bezieherin einer Erwerbsunfähigsrente. Ich bekomme seit 5 Jahren 60% der Erwerbsunfähigkeitsrente als große Witwenrente. Gestern hat mir ein Bekannter gesagt, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente meiner verstorbenen Frau nur bis zu "Ihrem" 65. Lebensjahr bezahlt wird und sich danach meine Witwenrente von der Regelaltersrente meiner verstorbenen Frau errechnen würde. Ist das so richtig? Ich dachte, dass ich ich die jetzige Witwerrente bis zu meinem Lebensende bekommen würde. Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken und bedanke mich im vorraus für die Antworten. Gruss Rüdiger

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.03.2009 | 08:29

Dem Beitrag von "Wolfgang" ist nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

Haraldam 08.03.2009 | 12:10
Hallo Rüdiger, Ihre Frage ist verständlich. Grundsätzlich richtig ist, dass eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze, z.Zt. noch 65. Lebensjahr, geleistet wird. Bei einer(m) bereits Verstorbenen wird beim theoretischen Erreichen dieser Altersgrenze keine Umwandlung in eine Altersrente vorgenommen. Also: für Sie ändert sich nichts. Harald
Wolfgangam 08.03.2009 | 14:24
Hallo Rüdiger. > Ich bekomme seit 5 Jahren 60% der Erwerbsunfähigkeitsrente als große Witwenrente. Nur zum besseren Verständnis: Sie bekommen eine Witwerrente, keine EM-Rente - 'rentenmathematisch' wird die zwar nach einer Erwerbsminderungsrente berechnet (Sterbefall = Erwerbsminderungsfall der Verstorbenen ...hört sich ein wenig blöd an, dient aber nur der Berechnung). Die EM-Rente ist mit dem Sterbemonat Ihrer Frau eingestellt worden. Die Witwenrente bekommen Sie so lange (auch nach 65), wie sich Ihr Status/Witwer nicht endet. Gruß w.
-_-am 08.03.2009 | 23:21
Drucken Sie dem Hochbegabten, der Ihnen das erzählt hat, einmal die Seite Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.und fragen Sie, wo er seine Erkenntnisse her hat. Vermutlich hat da jemand etwas bimmeln gehört und wusste nicht so genau, wo die Glocke hängt. Nur Versichertenrenten wegen Erwerbsminderung enden im Vormonat des Erreichens der Regelaltersgrenze. Danach gibt es dann Regelaltersrente. Die große Witwenrente beträgt 55 (neues Recht) beziehungsweise 60 Prozent (altes Recht) einer auf den Zeitpunkt des Todes berechneten Altersrente des Verstorbenen. Einmal festgestellt, ändert sich das auch nicht, wenn Ihre Frau theoretisch das 65. Lebensjahr erreicht hätte.
Rüdigeram 09.03.2009 | 13:27
Hallo, ich danke allen für Ihre Antwort. Gruss Rüdiger
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026