Guten Tag,
es ist richtig, dass ab dem 4. Monat eine Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente stattfindet und es eventuell zu einer Nullrente kommt.
Dennoch ist es nötig den Antrag zu stellen, da bei Änderung des anzurechnenden Einkommens es wieder zu einer Zahlung kommen kann.
Wir bitten daher, den formellen Rentenantrag zu stellen. Dies kann ihr Vater anhand der Vordrucke machen oder aber bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, nach vorheriger Terminvereinbarung, tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo,
da Ihr Vater den Vorschuss auf die Witwerrente in Anspruch genommen hat, muss er zwangsläufig auch einen offiziellen Witwerrentenantrag stellen. Ob der Anspruch ab dem 4. Monat ruht, spielt dabei keine Rolle.
Das ist Quatsch, was er muss, ist irgendwann sterben, aber den formellen Rentenantrag muss er nicht stellen wenn er nicht will. Dann wird nach Aktenlage entschieden und Ende.
So dämliche Antworten kann auch nur jemand geben, der vom Recht der Rentenversicherung und der praktischen Umsetzung soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom fliegen. Lesen Sie besser den Beitrag des Experten und dann ab, zurück in Ihre Höhle. Ach ja und ändern Sie Ihren Wunschnamen besser von „Bürgermeister“ in „Unwissender“.
So dämliche Antworten kann auch nur jemand geben, der vom Recht der Rentenversicherung und der praktischen Umsetzung soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom fliegen. Lesen Sie besser den Beitrag des Experten und dann ab, zurück in Ihre Höhle. Ach ja und ändern Sie Ihren Wunschnamen besser von „Bürgermeister“ in „Unwissender“.
Wenn jemand den Formantrag - warum auch immer? - nicht stellen will, muss er das nicht zwingend tun.
Denn der Vorschuss Antrag ist ein Antrag in rechtlicher Hinsicht, somit ist die Witwerrente eigentlich schon beantragt.
Wenn der Witwer dann mitteilt, dass er den Formantrag nicht stellen will, wird eben unterstellt, dass sein Einkommen so hoch ist, dass keine Rente ab dem4. Monat zahlbar wird (oder wenn er halt auf die Aufforderung den R500 auszufüllen gar nicht reagiert).
Kommt gar nicht so selten vor.
Und wenn sich das andere Einkommen in der Zukunft irgendwann reduziert muss sich der Witwer so oder so melden, wenn er dann die Rente irgendwann will.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.