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Experten-Antwort

Witwerrente vorsorglich beantragen?

von Reifenberger02.10.2024 | 06:48
278 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag! Meine Mutter bezog eine relativ geringe Altersrente in Höhe von etwa 600 Euro. Sie ist nun vor einigen Wochen verstorben. Meine Eltern waren bis zum Tod meiner Mutter über 60 Jahre verheiratet. Mein Vater bekommt zur Zeit die dreimonatige Witwerrente in voller Höhe. Seine Altersrente beträgt gut 1.600 Euro. Er hat allerdings derzeit noch zusätzliche Einkünfte in einer Höhe, die seine Witwerrente ab dem 4. Monat auf 0 reduzieren. Seine Einkünfte neben der Rente sind allerdings nicht für alle Zeiten sicher. Es könnte durchaus ein, dass diese in einigen Jahren ganz wegfallen. Dann würde ggf. eine Witwerrente wieder über 0 Euro liegen. Nun meine Fragen: Muss mein Vater, um seine Witwerrentenansprüche zu wahren, die Witwerrente jetzt beantragen, auch wenn klar ist, dass derzeit keine Witwerrente ausgezahlt wird? Antragsunterlagen wurden ihm bereits zugeschickt. Oder kann man die Witwerrente auch noch zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Tod des Partners beantragen? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2024 | 07:42

Guten Tag,

 

es ist richtig, dass ab dem 4. Monat eine Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente stattfindet und es eventuell zu einer Nullrente kommt.

 

Dennoch ist es nötig den Antrag zu stellen, da bei Änderung des anzurechnenden Einkommens es wieder zu einer Zahlung kommen kann.

 

Wir bitten daher, den formellen Rentenantrag zu stellen. Dies kann ihr Vater anhand der Vordrucke machen oder aber bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, nach vorheriger Terminvereinbarung, tun.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

6 Antworten

DaViam 02.10.2024 | 07:00
Hallo, da Ihr Vater den Vorschuss auf die Witwerrente in Anspruch genommen hat, muss er zwangsläufig auch einen offiziellen Witwerrentenantrag stellen. Ob der Anspruch ab dem 4. Monat ruht, spielt dabei keine Rolle.
Bürgermeisteram 02.10.2024 | 08:38
DaVi schrieb

Hallo,

da Ihr Vater den Vorschuss auf die Witwerrente in Anspruch genommen hat, muss er zwangsläufig auch einen offiziellen Witwerrentenantrag stellen. Ob der Anspruch ab dem 4. Monat ruht, spielt dabei keine Rolle.

Das ist Quatsch, was er muss, ist irgendwann sterben, aber den formellen Rentenantrag muss er nicht stellen wenn er nicht will. Dann wird nach Aktenlage entschieden und Ende.
Peinliche Antwort!am 02.10.2024 | 09:01
Bürgermeister schrieb

Das ist Quatsch, was er muss, ist irgendwann sterben, aber den formellen Rentenantrag muss er nicht stellen wenn er nicht will. Dann wird nach Aktenlage entschieden und Ende.

So dämliche Antworten kann auch nur jemand geben, der vom Recht der Rentenversicherung und der praktischen Umsetzung soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom fliegen. Lesen Sie besser den Beitrag des Experten und dann ab, zurück in Ihre Höhle. Ach ja und ändern Sie Ihren Wunschnamen besser von „Bürgermeister“ in „Unwissender“.
Bürgermeisteram 02.10.2024 | 09:29
Peinliche Antwort! schrieb

So dämliche Antworten kann auch nur jemand geben, der vom Recht der Rentenversicherung und der praktischen Umsetzung soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom fliegen. Lesen Sie besser den Beitrag des Experten und dann ab, zurück in Ihre Höhle. Ach ja und ändern Sie Ihren Wunschnamen besser von „Bürgermeister“ in „Unwissender“.

Wenn Sie die Antwort des Experten richtig lesen sollte Ihnen auffallen was er schreibt. Es KANN zu einer Neuberechnung kommen und er BITTET darum den Antrag zu stellen. Von MUSS ist da kein Wort gefallen, also liegt es im eigenen Interresse ob der Antrag gestellt wird oder nicht. Und ich bleibe trotzdem Bürgermeister !
Nicht peinlich und nicht dämlicham 02.10.2024 | 13:30
Peinliche Antwort! schrieb

So dämliche Antworten kann auch nur jemand geben, der vom Recht der Rentenversicherung und der praktischen Umsetzung soviel Ahnung hat, wie eine Kuh vom fliegen. Lesen Sie besser den Beitrag des Experten und dann ab, zurück in Ihre Höhle. Ach ja und ändern Sie Ihren Wunschnamen besser von „Bürgermeister“ in „Unwissender“.

Wenn jemand den Formantrag - warum auch immer? - nicht stellen will, muss er das nicht zwingend tun. Denn der Vorschuss Antrag ist ein Antrag in rechtlicher Hinsicht, somit ist die Witwerrente eigentlich schon beantragt. Wenn der Witwer dann mitteilt, dass er den Formantrag nicht stellen will, wird eben unterstellt, dass sein Einkommen so hoch ist, dass keine Rente ab dem4. Monat zahlbar wird (oder wenn er halt auf die Aufforderung den R500 auszufüllen gar nicht reagiert). Kommt gar nicht so selten vor. Und wenn sich das andere Einkommen in der Zukunft irgendwann reduziert muss sich der Witwer so oder so melden, wenn er dann die Rente irgendwann will.
Unsinn!am 02.10.2024 | 14:43
Nicht peinlich und nicht dämlich schrieb

Wenn jemand den Formantrag - warum auch immer? - nicht stellen will, muss er das nicht zwingend tun.

Denn der Vorschuss Antrag ist ein Antrag in rechtlicher Hinsicht, somit ist die Witwerrente eigentlich schon beantragt.

Wenn der Witwer dann mitteilt, dass er den Formantrag nicht stellen will, wird eben unterstellt, dass sein Einkommen so hoch ist, dass keine Rente ab dem4. Monat zahlbar wird (oder wenn er halt auf die Aufforderung den R500 auszufüllen gar nicht reagiert).

Kommt gar nicht so selten vor.

Und wenn sich das andere Einkommen in der Zukunft irgendwann reduziert muss sich der Witwer so oder so melden, wenn er dann die Rente irgendwann will.

Kommt gar nicht so selten vor? Was hier so für ein Unsinn geschrieben wird. Ich hatte in meinen 25 Jahren in der Sachbearbeitung der Rentenversicherung nicht einen Fall, wo der Hinterbliebene sich weigerte den formellen Antrag zu stellen und bei den Kollegen und Kolleginnen war das auch eher die berühmte Ausnahme. Warum sollte sich jemand bei einer vernünftigen Erklärung auch stur stellen? Also in einem anonymen Forum verbreitet man ja gern sein „eigene Wahrheit“.
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