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Wo Antrag stellen?

von Xaver30.11.2009 | 19:50
1102 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach 47 Jahren und sieben Monaten durchgängiger sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit stellte ich einen Rentenantrag. Das hatte zur Folge, dass ich nun seit vier Monaten erfolgreicher Rentner bin. Vom 1.4.2010 bis 20.4.2010 möchte ich in Urlaub fahren. Was ist zu tun? Frage 1: Gibt es ein Formblatt "Urlaubsantrag"? War bei meinem Arbeitgeber immer sehr wichtig. Frage 2: Wo muss ich den Antrag stellen? Anschrift, Abteilung, Name. War bei meinem Arbeitgeber auch immer sehr wichtig. Mal habe ich statt Personalabteilung Personalausquetschabteilung geschrieben. Man war da was los. Total humorlos die in der Personalabteilung. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Hochachtungsvoll Xaver Salvermoser Schneitzelreut

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.12.2009 | 08:21

Das Sozialgesetzbuch gilt grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet (§ 30 SGB I). Solange es sich wie hier lediglich um einen zeitlich begrenzten kürzeren Urlaub im Ausland handelt, liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet weiterhin vor. Eine Meldung des Urlaubs an den Rentenversicherungsträger hat nicht zu erfolgen. Sofern der Aufenthalt im Ausland aber nicht nur vorübergehender Natur ist, ist der Rentenversicherungsträger hiervon zu unterrichten.

1 Antworten

Der gute Tippam 30.11.2009 | 21:10
Hallo Xaver, bitte richten Sie ihren Urlaubsantrag schriftlich an: Frau Ministerin für Arbeit Ursula von der Leyen Berlin Das kommt an ! Vergessen Sie bitte keinesfalls eine Kopie ihrer Reisebestätigung beizulegen, woraus der Reisepreis ersichtlich ist. Neurentnern wird nämlich ab 01.01.2010 im Rahmen des WBG (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) in den ersten drei Jahren nach Rentenbezug alljährlich ein Erholungsurlaub im Wert bis zu 2.000 € bezahlt. Sie sollten sich allerdings beeilen, da das Kontigent auf insgesamt 100.000 Urlaubsreisen p. a. beschränkt ist. Viel Glück !
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