Sie haben Ihre Anfrage in das Forum der deutschen Rentenversicherung eingestellt. Hier werden nur Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. Nach Ihren Angaben beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes. Es ist bei Ihnen folglich noch ein Restleistungsvermögen für Arbeiten im zeitlichen Umfang von drei bis unter sechs Stunden vorhanden. Ihre Hinzuverdienstgrenze für den Bezug der vollen Rente beträgt 6300,00 EUR brutto pro Kalenderjahr. Sollten Sie ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, wird Ihre Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung rückgewandelt, da Sie dann einen Ihrem Restleistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz inne haben. Eine Beschäftigungsaufnahme ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.