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Experten-Antwort

Wo aufstockende leistung

von Jungedame :)02.04.2019 | 21:32
104 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde von jedem Amt hin und her geschoben. Ich war 3 Jahre beim Jobcenter mit meinen Kindern 13 und 17. Da ich krank bin, habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und bekomme rückwirkend von 2018 bis 2042 Teilerwerb. Und rückwirkend bis 2021 volle. Es steht: Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung Si e h a b e n An s p r u c h a u f Re n t e we g e n v o l l e r E r w e r b s m i n d e r u n g a u f Ze i t. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht. Wer ist jetzt zuständig für mich! Mein Sohn 13 sollte ja Sozialgeld bekommen? Oder wäre es einfacher mit dem Bescheid zur Wohngeldstelle und Wohngeld zu beantragen, da ich eigentlich eine 450 Euro Stelle suchen sollte. Mir nervt es dass ich hin und her geschickt werde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben Ihre Anfrage in das Forum der deutschen Rentenversicherung eingestellt. Hier werden nur Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. Nach Ihren Angaben beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes. Es ist bei Ihnen folglich noch ein Restleistungsvermögen für Arbeiten im zeitlichen Umfang von drei bis unter sechs Stunden vorhanden. Ihre Hinzuverdienstgrenze für den Bezug der vollen Rente beträgt 6300,00 EUR brutto pro Kalenderjahr. Sollten Sie ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, wird Ihre Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung rückgewandelt, da Sie dann einen Ihrem Restleistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz inne haben. Eine Beschäftigungsaufnahme ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.

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10 Antworten

W*lfgangam 02.04.2019 | 22:25
Hallo Jungedame :) wieso hin und her, da gibt es nur eine Zuständigkeit. Ich zerlege die Frage mal in Details ... - bei einer vollen EMRT auf Zeit gibt es schon 2 Fallgestaltungen: -> voll aus rein med. Gründen: Zuständigkeit = Sozialamt = HLU (Ausnahme, Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft aus Sicht JC) ...ggf. dann Wohngeld, wenn es die HLU 'toppt' Nach Ihrer Aussage ist es aber eine 'Arbeitsmarktrente'/daher noch teilweise Erwerbsfähigkeit möglich/vermittelbar, somit: -> voll EM aus Arbeitsmarktgründen = weiterhin JC für ergänzende Leistungen zuständig. Sie gehen ZUERST mit dem Rentenbescheid zum JC, da sind Sie richtig - die entscheiden zuerst über die weiteren ergänzenden Leistungen. Lassen Sie sich da nicht einfach abwimmeln/bestehen auf einen schriftlichen Bescheid. Nur damit kommen Sie in den anderen Stellen (Sozialamt/Wohngeld) weiter ...gerade wenn wg. der Kinder aktuell eine Vermittlung/JC nicht möglich/zulässig ist. Gruß w.
Jungedame :)am 03.04.2019 | 08:46
war beim sozialamt um 7.30, die sagen jobcenter, dann haben ich dem sachbearbeiter gemailt. hier... Sehr geehrte Frau xxxx, durch Ihre Bewilligung von Rente aufgrund voller Erwerbsminderung besteht für Sie kein Anspruch mehr auf SGB II Leistungen da Sie die hierfür nötigen Voraussetzungen ( Erwerbsfähigkeit) nicht mehr erfüllen. Ihre Leistungen müssen daher zum 30.04.2019 eingestellt werden. Ein entsprechender Bescheid wird ihnen bereits per Post zugestellt. Sollten Sie für den Monat Mai 2019 und darüber hinaus Hilfeleistungen benötigen darf ich Sie bitten, sich direkt an das Sozialamt der Stadt Heilbronn zu wenden. Mit freundlichen Grüßen xxxx
Jungedame :)am 03.04.2019 | 07:34
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mir nervt es dass ich hin und her geschickt werde.
Hallo Jungedame :) wieso hin und her, da gibt es nur eine Zuständigkeit. Ich zerlege die Frage mal in Details ... - bei einer vollen EMRT auf Zeit gibt es schon 2 Fallgestaltungen: -> voll aus rein med. Gründen: Zuständigkeit = Sozialamt = HLU (Ausnahme, Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft aus Sicht JC) ...ggf. dann Wohngeld, wenn es die HLU 'toppt' Nach Ihrer Aussage ist es aber eine 'Arbeitsmarktrente'/daher noch teilweise Erwerbsfähigkeit möglich/vermittelbar, somit: -> voll EM aus Arbeitsmarktgründen = weiterhin JC für ergänzende Leistungen zuständig. Sie gehen ZUERST mit dem Rentenbescheid zum JC, da sind Sie richtig - die entscheiden zuerst über die weiteren ergänzenden Leistungen. Lassen Sie sich da nicht einfach abwimmeln/bestehen auf einen schriftlichen Bescheid. Nur damit kommen Sie in den anderen Stellen (Sozialamt/Wohngeld) weiter ...gerade wenn wg. der Kinder aktuell eine Vermittlung/JC nicht möglich/zulässig ist. Gruß w.
Danke ist lieb. Jedoch bei mir ist es so dass jedes Amt mich zum anderen schickt. Also nehme ich an das das Sozialamt richtig ist in meinem Falle?
Klaudiaam 03.04.2019 | 08:18
Nee wieso? Gerade wurde doch geschrieben, dass Sie zum Jobcenter gehen sollen. Und nicht abwimmeln lassen.
Warniwam 03.04.2019 | 09:02
Hier irrt das Jobcenter, denn diese Rente wurde nach Arbeitsmarkt Lage gewährt. Im Prinzip sind Sie arbeitsfähig zwischen 3-6 Stunden und es ist Aufgabe des Jobcenters Sie bei der Suche nach einem Halbtagsjob zu unterstützen.
Jungedame :)am 03.04.2019 | 09:57
Deine Aussage ist auch falsch Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und darf nur 6300euro verdienen das heißt unter 3 Stunden. Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit heißt doch unter 3 stunden
???am 03.04.2019 | 10:08
"Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit heißt doch unter 3 stunden" Nein! Weil Sie geschrieben haben "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Das bedeutet, dass Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten können. Nur geht die DRV davon aus, dass Sie keine entsprechende Arbeit finden werden. Stellen Sie das bei Jobcenter richtig. Dann werden die sich auch für Sie zuständig fühlen.
Galgenhumoram 03.04.2019 | 10:12
Hier irrt die Fragestellerin: Sie sind ärztlicherseits nur teilweise erwerbsgemindert, d.h. Leistungsvermögen 3 bis unter 6h.....aufgrund der Arbeitslosigkeit wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt. Richtig ist, dass hier der rentenunschädliche Hinzuverdienst 6300 EUR beträgt: es hindert sie jedoch keiner, einen Halbtagsjob anzunehmen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten; nur ist dann die Rente wegen voller EM weg: die Hinzuverdienstmöglichkeiten für die teilweise EM liegen höher, insofern dürfte unter Strich mehr übrig bleiben, wenn sie mit ihrem Leistungsvermögen unterwegs sind (Beispiel: 25h/Woche zu mindestens 10 EUR entspricht ca. 100h/Monat = 1000 EUR/ Jahresverdienst ohne Sonderzuwendungen 10000,00 EUR) Die Hinzuverdienstgrenzen für die TEM sollten Ihnen im Bescheid mitgeteilt worden sein.
Meine Güteam 03.04.2019 | 20:59
"Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit heißt doch unter 3 stunden" Nein! Weil Sie geschrieben haben "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Das bedeutet, dass Sie zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten können. Nur geht die DRV davon aus, dass Sie keine entsprechende Arbeit finden werden. Stellen Sie das bei Jobcenter richtig. Dann werden die sich auch für Sie zuständig fühlen.
danke hast recht, habe bei der rente angerufen ! wurde bisher falsch informiert !
So kann man es auch ausdrücken, wenn man selbst nichts versteht!
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