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Experten-Antwort

Wo gibt es eine Probeberechnung ?

von Grashüpfer12.11.2012 | 10:12
2219 Ansichten
7 Antworten
Ein Bekanteter soll zu einer Klage wg.EM-Rente beim SG binnen 14 Tagen eine Probeberechnung mit angenommenem Leistungsfall bei Rentenantragstellung zur Akte reichen. Wo gibt es eine solche Probeberechnung, etwa bei der DRV oder wer kann so etwas kurzfristig erstellen ? Für Antwort vielen Dank im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2012 | 11:10

Sie haben es richtig erkannt: die DRV soll die Probeberechnung mit angenommenem Leistungsfall bei Rentenantragstellung zur Akte reichen.

6 Antworten

=//=am 12.11.2012 | 10:21
Ja natürlich bei der zuständigen DRV, bei wem denn sonst? ;-)) Ihr Bekannter soll sich umgehend an diese wenden (persönlich, telefonisch) und eine Rentenauskunft einholen. Dabei soll er unbedingt den Leistungsfall - wie vom SG vorgegeben - angeben.
Heikeam 12.11.2012 | 10:51
Hat Ihr Bekannter das Schreiben richtig gelesen und verstanden oder war es ein Schreiben des SG an die DRV das ihm zur Kenntnis übersandt worden ist? Solche Berechnungen werden überllcherweise vom SG von der DRV angefordert da der Kläger hierzu gar nicht in der Lage ist. Heike
Grashüpferam 12.11.2012 | 10:33
Danke für die schnelle Antwort. meine nächste Frage lautet hierzu, ob hierbei nicht auch der Eintritt des angenommenen Leistungsfalls eine Rolle spielt un wer legt diesen fest ?
Grashüpferam 12.11.2012 | 11:02
Heike schrieb

Hat Ihr Bekannter das Schreiben richtig gelesen und verstanden oder war es ein Schreiben des SG an die DRV das ihm zur Kenntnis übersandt worden ist?

Solche Berechnungen werden überllcherweise vom SG von der DRV angefordert da der Kläger hierzu gar nicht in der Lage ist.

Heike

Das Schreiben hat unser Bekanter am letzten Samstag vom SG per Einschreiben zugestellt bekommen. Es ist eine Ladung zur mündlichen Verhandlung. Die Aufforderung zur Vorlage der Probeberechnung steht am Schluss als Zusatz.
Jockelam 12.11.2012 | 11:16
Eine Probeberechnung kann nur die DRV erstellen. Das SG fordert diese dann bei der DRV an. Insofern kann dieser Zusatz entweder nur falsch sein oder ihr Bekannter hat das Schreiben falsch verstanden (in etwa so, dass der Zusatz am Ende des Schreibens nicht an ihn adressiert ist, sondern nur zur Kenntnis ist). Otto-Normalverbraucher kann keine Probeberechnung erstellen und das weiss auch das SG.
Grashüpferam 12.11.2012 | 11:47
Hat sich erledigt. Das Schreiben mit Zustellungsurkunde ist an den Betreffenden adressiert. Es steht geschrieben: "Zusatz: "Die Beklagte wird gebeten, innerhalb von 14 Tagen eine Probeberechnung mit angenommenem Leistungsfall bei Rentenantragstellung zur Akte zu reichen." Beklagte ist die DRV. Da wird dann wohl irgend etwas zum Zeitpunkt eines Rentenantragstellung bei raus kommen und nicht zum Eintritt Leistungsfalls. In dem Verfahren kursieren in der Akte der DRV verschiedene Termine der Antragstellung.
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