Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBeitragspflichtige Einnahme
bei behinderten Menschen ist grundsätzlich das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt, mindestens je-
doch ein Betrag in Höhe von
80% der Bezugsgröße.
Mindestarbeitsentgelte für
behinderte Menschen:
2005 23184,00Euro
2006 23520,00Euro
2007 23520,00Euro
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