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Experten-Antwort

Wo Reha beantragen bei voller EmR

von Susi11.02.2022 | 10:18
868 Ansichten
13 Antworten
Ich bekomme volle unbefristete Erwerbsminderungsrente Nun bekomme ich eine Schulterendoprothese das hat nichts mit der EMR zu tun Dh mit oder ohne Schulteroperation bin ich nach der Reha nicht wieder erwerbsfähig. Es ist keine AHB. Nach der Operation gibt es erstmal 12 Wochen nur Physiotherapie at Home und erst dann folgt die Reha. Wo wird die beantragt? KK oder DRV. Ich möchte gerne in die dr Becker Klinik Norddeich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2022 | 12:30

Hallo Susi,

Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation seitens der gesetzlichen Rentenversicherung können erbracht werden, sofern dadurch eine Erwerbsminderung abgewendet oder das Leistungsvermögen erheblich verbessert werden kann. Ob diese Voraussetzungen bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bei Ihnen vorliegen, bedarf immer einer Einzelfallprüfung. Antragsaufnehmende Stelle kann sowohl die Krankenkasse als auch die Rentenversicherung sein. Es wird immer eine Prüfung erfolgen, welcher Träger für die Leistung zuständig ist und der Antrag wird dementsprechend weitergeleitet.

12 Antworten

KKam 11.02.2022 | 10:22
Bei der KK, diese ist zuständig. Aber eine allgemeine Einschätzung nach der Reha wird so oder so vorgenommen und wäre im Falle einer Überprüfung auch für die DRV relevant.
KKam 11.02.2022 | 12:26
Wasa schrieb

Dann bescheinigt der Orthopäde Leistungsfähigkeit auch für andere Fachgebiete?

Bei der KK, diese ist zuständig. Aber eine allgemeine Einschätzung nach der Reha wird so oder so vorgenommen
Dann bescheinigt der Orthopäde Leistungsfähigkeit auch für andere Fachgebiete?
Nicht mal ein Orthopäde bescheinigt eine Leistungsfähigkeit, aber einen allgemeine sozialmedizinische Beurteilung, welche in jeden guten Abschlussbericht nunmal gehört.
Rehafalleam 11.02.2022 | 13:03
Auf gut deutsch: Die Krankenkasse wird alles daran setzen das die Rentenversicherung dafür zuständig ist. Und die RV wird alles daran setzen das die Reha ein positives Leistungsvermögen ergibt bzw. dies schön gebessert wird :-)
Siehe hieram 11.02.2022 | 13:19
Rehafalle schrieb

Auf gut deutsch: Die Krankenkasse wird alles daran setzen das die Rentenversicherung dafür zuständig ist. Und die RV wird alles daran setzen das die Reha ein positives Leistungsvermögen ergibt bzw. dies schön gebessert wird :-)

Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation seitens der gesetzlichen Rentenversicherung können erbracht werden, sofern dadurch eine Erwerbsminderung abgewendet oder das Leistungsvermögen erheblich verbessert werden kann.
Auf gut deutsch: Die Krankenkasse wird alles daran setzen das die Rentenversicherung dafür zuständig ist. Und die RV wird alles daran setzen das die Reha ein positives Leistungsvermögen ergibt bzw. dies schön gebessert wird :-)
Letztendlich geht es zunächst einmal darum, dass 'Susi' die Reha für die Schulter bekommt. Wie die Kostenträger das dann unter sich zuschieben ist zunächst zweitrangig, denn mit einer kaputten Schulter kann man auch den Alltag nur noch eingeschränkt bewältigen, das muss so oder so in Ordnung gebracht werden. Und dafür ist zunächst einmal die KK zuständig, das hat mit 'erwerbsunfähig' erst einmal noch nichts zu tun. Bezüglich einer Wunschklinik sollte 'Susi' sich aber vorher erkundigen, ob sowohl die KK als auch die DRV mit dieser Klink Verträge haben, sonst wird es schwierig, diesen Wunsch durchzusetzen.
Siehe hieram 11.02.2022 | 14:18
EMR schrieb

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.

das hat mit 'erwerbsunfähig' erst einmal noch nichts zu tun.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.
Trotzdem ist 'Susi' mit einer kaputten Schulter erst einmal erwerbsunfähig ('arbeitsunfähig', nützt ihr aber nix, ist ja schon Erwerbsminderungsrentnerin), und vor allem aber auch alltagsunfähig. Und bei Alltagsunfähigkeit (auch wenn es diesen Begriff ebenfalls so nicht gibt, sondern der in einem langen Satz formuliert wird und der mit Alltagskompetenz im Sinne der Pflegekasse auch nichts zu tun hat), ist die KK zuständig. Nicht in allen Fällen müssen Sie die Goldwaage rausholen ;-) Zumal vor allem auch 'Susi' selbst viel besser als Sie und ich beurteilen kann, welche Krankheiten bei ihr zu einer Erwerbsminderungsrente geführt haben und nun aber eben die Schulter ein lästiges zusätzliches aber behandlungswürdiges Problem ist.
Salsaam 11.02.2022 | 18:50
EMR schrieb

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.

das hat mit 'erwerbsunfähig' erst einmal noch nichts zu tun.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.
Dennoch wird mit dieser Begrifflichkeit nach wie vor hantiert. Eine unterhaltspflichtige EM-Rentnerin bekam vom Gericht auferlegt, im Rahmen des Hinzuverdienstes arbeiten zu gehen, da sie ja nur erwerbsgemindert und nicht erwerbsunfähig sei. Ob das Gericht auch so entschieden hätte, wenn eine alte Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen worden wäre, großes Fragezeichen. Zumindest wurde jedoch der Begriff benutzt.
Susiam 12.02.2022 | 09:46
Also ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente Und: Die Schulter hat rein gar nichts mit der Rente zu tun, null. Selbst wenn meine Schulter nach der Reha wieder absolut perfekt zu benutzen ist, bin ich danach nicht wieder Erwerbsfähig. Und die Orthopäden der Reha können das auch nicht beurteilen, da es ein ganz anderes Fachgebiet ist
Upsam 12.02.2022 | 11:16
Susi schrieb

Also ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente

Und:

Die Schulter hat rein gar nichts mit der Rente zu tun, null.

Selbst wenn meine Schulter nach der Reha wieder absolut perfekt zu benutzen ist, bin ich danach nicht wieder Erwerbsfähig.

Und die Orthopäden der Reha können das auch nicht beurteilen, da es ein ganz anderes Fachgebiet ist

Tja, und in diese Falle sind bei einer Reha dann schon viele getappt. Einfach im Hinterkopf behalten das gerade bei einer Reha auch eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen wird, nicht das Sie dann am Ende jammern.g
Susiam 12.02.2022 | 09:46
Also ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente Und: Die Schulter hat rein gar nichts mit der Rente zu tun, null. Selbst wenn meine Schulter nach der Reha wieder absolut perfekt zu benutzen ist, bin ich danach nicht wieder Erwerbsfähig. Und die Orthopäden der Reha können das auch nicht beurteilen, da es ein ganz anderes Fachgebiet ist
KSCam 12.02.2022 | 11:18
Und Ihre Frage ist??? Ist doch alles gesagt, Antrag stellen bei der Krankenkasse und abwarten wie entschieden wird....Hellseher sind hier leider nicht unterwegs. Schönes WE
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