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Experten-Antwort

Wo Rente beantragen?

von MU3010011.11.2011 | 18:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin in diesem Jahr 60 geworden, spanischer Herkunft und lebe auch seit ca. 7 Jahren wieder in Spanien. Nun möchte ich, nachdem ich mit Unterbrechungen wegen Kindererziehung, 30 Jahre in Deutschland gearbeitet habe, meine Rente mit 18% Abzug beantragen. Muss ich das in Deutschland vornehmen z. B. per Onlineantrag oder muss ich das in Spanien tun? Wenn ich in Deutschland bei der DRV einen Beratungstermin habe, kann ich dann gleich den Antrag stellen oder muss das gesondert getan werden? Vielen Dank für konstruktive und helfende Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von TB wird zugestimmt. Da Sie in Spanien wohnen stellen Sie bitte den Rentenantrag beim spanischen Rentenversicherungsträger (INSS). Der gestellte Rentenantrag in Spanien gilt gleichzeitig als deutscher Rentenantrag. Jeder EU-Staat zahlt - bei unterschiedlichen Voraussetzungen- eine eigene Rente. Deshalb prüft jeder Versicherungsträger den Rentenanspruch nach seinen Rechtsvorschriften. Ihre spanischen Versicherungszeiten werden mit den deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet. Dies gilt allerdings nur für die Anspruchsprüfung, sie beeinflussen nicht die Rentenhöhe. Das heißt, jeder EU-Staat zahlt eine Rente aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. In Ihrem Falle bekommen Sie eine deutsche Rente (nur mit den deutschen Versiche-rungszeiten) bzw. eine Rente aus Spanien (nur mit den spanischen Versicherungszeiten).

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6 Antworten

MU30100am 11.11.2011 | 20:01
Hallo Harry, toll, dass Sie mir so schnell antworten :o) Der Versicherungsverlauf wird gerade geklärt. Ich habe halt die letzten 7 Jahre hier in Spanien sozialversicherungspflichtig gearbeitet und weiß nicht genau, ob und wie das miteinerechnet wird. Daher auch die Frage, wo und wie ich am besten eine rente beantrage. Ich habe in den Tiefen des www gelesen, dass man nur an einer Stelle den antrag stellen muss und dann für beide Länder automatisch die Abfrage erfolgt. Das hört sich aber doch "zu einfach" an, als das es richtig sein kann :o)
Harryam 11.11.2011 | 19:48
Formulare zum Download: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Und gleich darauf achten, was Sie ggf. noch an Nachweisen beifügen müssen. Ist Ihr Versicherungsverlauf bereits geklärt?
MU30100am 11.11.2011 | 20:02
Nachtrag zu meinem letzten Beitrag: Das hier :o) sollte ein :) sein!
-/-am 11.11.2011 | 23:38
Entweder beim zuständigen spanischen Rentenversicherungsträger oder bei einer deutschen Auslandsvertretung.
KSCam 12.11.2011 | 08:29
In den EU Verordnungen steht, dass man dort wo man wohnt den Antrag für alle EU Länder stellt. Somit können Sie dort wo man in Spanien Rentenanträge stellt vorsprechen und auch den "deutschen" Antrag stellen. Ob das aber EU Theorie ist und wie kooperativ die Angestellten der spanischen RV sind wenn es um "ausländische Anträge" geht, muss der Praxistest zeigen.
TBam 12.11.2011 | 09:47
Das funktioniert auch in der Praxis. Sie gehen zur nächsten Provinzdirektion des "INSS" und stellen dort den Antrag. Dieser wird dann von dort auf speziellen europäischen Formvordrucken an den deutschen Rentenversicherungsträger (DRV Rheinland, Bund oder KBS) weitergeleitet und Sie erhalten von dort den deutschen Rentenbescheid.
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