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Experten-Antwort

Wo wende ich mich hin wenn mein Kurentlassungsbericht nicht der warheit entsprechen,habe i

von Karin Markmann19.08.2025 | 11:50
366 Ansichten
6 Antworten
Kann ich Einspruch gegen einen Abschlussbericht stellen und die Einsicht in meine Patientenakte verlangen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2025 | 12:48

Hallo Karin,

 

es steht Ihnen frei, eine Beschwerde gegen die Reha-Einrichtung unter Verweis auf den Entlassungsbericht bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträge zu richten. Ein Widerspruch ist an sich nicht möglich, es handelt sich bei dem Entlassungsbericht nicht um einen Verwaltungsakt, welcher über ein Rechtsmittelverfahren neu bewertet werden kann.

 

Der Rentenversicherungsträger wird sich jedoch im Beschwerdefall mit der Einrichtung in Verbindung setzen und um Stellungnahme bzw. Überprüfung des Entlassungsberichtes bitten.

 

Eine Kopie des Entlassungsberichts wird Ihnen per Post übermittelt. Über die E-Akte sollte Ihnen Ihre digitale Patientenakte jederzeit zur Verfügung stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

DaViam 19.08.2025 | 12:13
Hallo ein Abschlussbericht ist kein Bescheid. Insofern kann man keinen Widerspruch dagegen einlegen. Sie können aber gerne eine Gegendarstellung schreiben und diese an die Sachbearbeitung der Rentenversicherung schicken.
Mikeam 19.08.2025 | 13:52
du kannst bei der Rehaklinik höflich anfragen, ob sie etwas berichtigen, was deiner Meinung nach falsch ist
Kur?am 19.08.2025 | 15:10
Kuren gibt es nur von der Krankenkasse. Dann müssen Sie sich auch an die Krankenkasse wenden.
Richtigam 19.08.2025 | 15:20
Mike schrieb

du kannst bei der Rehaklinik höflich anfragen, ob sie etwas berichtigen, was deiner Meinung nach falsch ist

So habe ich das gemacht, und dann wurde ein überarbeiteter Reha-Bericht verfasst. Doe DRV habe ich natürlich auch entsprechend informiert.
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