Hallo Karin,
es steht Ihnen frei, eine Beschwerde gegen die Reha-Einrichtung unter Verweis auf den Entlassungsbericht bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträge zu richten. Ein Widerspruch ist an sich nicht möglich, es handelt sich bei dem Entlassungsbericht nicht um einen Verwaltungsakt, welcher über ein Rechtsmittelverfahren neu bewertet werden kann.
Der Rentenversicherungsträger wird sich jedoch im Beschwerdefall mit der Einrichtung in Verbindung setzen und um Stellungnahme bzw. Überprüfung des Entlassungsberichtes bitten.
Eine Kopie des Entlassungsberichts wird Ihnen per Post übermittelt. Über die E-Akte sollte Ihnen Ihre digitale Patientenakte jederzeit zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo
ein Abschlussbericht ist kein Bescheid. Insofern kann man keinen Widerspruch dagegen einlegen. Sie können aber gerne eine Gegendarstellung schreiben und diese an die Sachbearbeitung der Rentenversicherung schicken.
du kannst bei der Rehaklinik höflich anfragen, ob sie etwas berichtigen, was deiner Meinung nach falsch ist
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