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Zur Experten-Antwort springenDa ist es schon schwer, an dieser Stelle den tatsächlichen Grund dafür herauszufinden.
Das die Akte weg ist, kann ich mich nicht vorstellen. Der von Ihnen genannte Grund der Urlaubszeit kann (auch wenn die sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sich weiterhin um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemühen) da schon eher für eine gewisse Verzögerung gesorgt haben.
Auch ist es manchmal tatsächlich so, dass zwar die Ärzte der Rentenversicherung die vorgelegten Befunde und Gutachten natürlich bei ihrer Beuurteilung würdigen, anhand spezifischer Besonderheiten des Rentenrechts vielleicht trotzdem eine weitere med. Klärung notwendig ist. Ganz auszuschließen ist dies auch bei ansonsten recht eindeutigen Gutachten nicht.
Ich würde daher erneut Kontakt mit der Sachbearbeitung oder (falls Ihnen die Telefon-Nr. bekannt ist) direkt mit dem SMD Kontakt aufnehmen.
Ich kann Ihrem Beitrag leider nicht entnehmen, aufgrund welchen Umstandes die Unterlagen beim Sozialmedizinischen Dienst (SMD) liegen. Geht es um einen Erwerbsminderungsrentenantrag?
Wie ich Ihrem Beitrag weiter entnehme, hat schon einmal der SMD eine Beurteilung zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben.
Es handelte sich dabei um ein früheres Verfahren?
Augrund meiner beiden o.g. Vermutungen kann ich lediglich nur mutmaßen, dass es nun um eine Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit geht.
Wie dem auch sei: Unabhängig vom Sachverhalt bzw. unabhängig von Ihrem nun vorliegenden Anliegen bei der Rentenversicherung, kann es natürlich sein, dass die Ärzte der Rentenversicherung weiter Fremdgutachten einsehen möchten und evtl. weitere Befunde der Sie behandelnden Ärzte angefordert haben.
Es kann vielfältige (gute) Gründe dafür geben, warum der SMD so lange für eine Stellungnahme benötigt.
Unabhängig von der Antragsart rate ich Ihnen dazu, sich von der Sachbearbeitung den Grund dafür nennen zu lassen, wegen dem die Akte seit Wochen beim SMD liegt. Sollte dies die Sachbearbeitung auch nicht direkt beantworten können, möge sie sich doch bitte beim SMD erkundigen und Sie entsprechend informieren.
Um die letzten Beiträge wieder aufzugreifen: Eine Gesamtlaufzeit von zwei Monaten für einen Erwerbsminderungsrentenantag liegt (ob mit oder ohne urlaubsbedingter Verzögerung, die nicht nur die Ärzte der RV, sondern insbesondere auch behandelnde Ärzte an einer früheren Übersendung med. Unterlagenschon hindert) noch im gewöhnlichen Rahmen.
Die Laufzeit, die (wie in einem der vorherigen Beiträge genannt) in Tagen bemessen wird, kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, da auch gerade bei Erwerbsminderungsrentenanträgen die Sachverhalte unterschiedlich sind.
Nichtsdestotrotz kann man als Antragsteller schon mal nachfragen, wie der Sachstand ist.
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