Da ist es schon schwer, an dieser Stelle den tatsächlichen Grund dafür herauszufinden.
Das die Akte weg ist, kann ich mich nicht vorstellen. Der von Ihnen genannte Grund der Urlaubszeit kann (auch wenn die sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sich weiterhin um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemühen) da schon eher für eine gewisse Verzögerung gesorgt haben.
Auch ist es manchmal tatsächlich so, dass zwar die Ärzte der Rentenversicherung die vorgelegten Befunde und Gutachten natürlich bei ihrer Beuurteilung würdigen, anhand spezifischer Besonderheiten des Rentenrechts vielleicht trotzdem eine weitere med. Klärung notwendig ist. Ganz auszuschließen ist dies auch bei ansonsten recht eindeutigen Gutachten nicht.
Ich würde daher erneut Kontakt mit der Sachbearbeitung oder (falls Ihnen die Telefon-Nr. bekannt ist) direkt mit dem SMD Kontakt aufnehmen.
Ich kann Ihrem Beitrag leider nicht entnehmen, aufgrund welchen Umstandes die Unterlagen beim Sozialmedizinischen Dienst (SMD) liegen. Geht es um einen Erwerbsminderungsrentenantrag?
Wie ich Ihrem Beitrag weiter entnehme, hat schon einmal der SMD eine Beurteilung zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben.
Es handelte sich dabei um ein früheres Verfahren?
Augrund meiner beiden o.g. Vermutungen kann ich lediglich nur mutmaßen, dass es nun um eine Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit geht.
Wie dem auch sei: Unabhängig vom Sachverhalt bzw. unabhängig von Ihrem nun vorliegenden Anliegen bei der Rentenversicherung, kann es natürlich sein, dass die Ärzte der Rentenversicherung weiter Fremdgutachten einsehen möchten und evtl. weitere Befunde der Sie behandelnden Ärzte angefordert haben.
Es kann vielfältige (gute) Gründe dafür geben, warum der SMD so lange für eine Stellungnahme benötigt.
Unabhängig von der Antragsart rate ich Ihnen dazu, sich von der Sachbearbeitung den Grund dafür nennen zu lassen, wegen dem die Akte seit Wochen beim SMD liegt. Sollte dies die Sachbearbeitung auch nicht direkt beantworten können, möge sie sich doch bitte beim SMD erkundigen und Sie entsprechend informieren.
Um die letzten Beiträge wieder aufzugreifen: Eine Gesamtlaufzeit von zwei Monaten für einen Erwerbsminderungsrentenantag liegt (ob mit oder ohne urlaubsbedingter Verzögerung, die nicht nur die Ärzte der RV, sondern insbesondere auch behandelnde Ärzte an einer früheren Übersendung med. Unterlagenschon hindert) noch im gewöhnlichen Rahmen.
Die Laufzeit, die (wie in einem der vorherigen Beiträge genannt) in Tagen bemessen wird, kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, da auch gerade bei Erwerbsminderungsrentenanträgen die Sachverhalte unterschiedlich sind.
Nichtsdestotrotz kann man als Antragsteller schon mal nachfragen, wie der Sachstand ist.
Es geht um die EMR. Nachdem im ersten Gutachten festgestellt wurde, dass ich in meinem Beruf unter 3 Stunden arbeitsfähig bin, soll nun geklärt werden, ob ich in einem anderen Beruf über 6 Stunden arbeiten kann, was in dem besagten Arztbefund verneint wird durch die neue Diagnose.
Deshalb kann ich nicht verstehen, warum es so lange dauert, weil ja keine weiteren Befundberichte mehr eingeholt werden müssen.
Natürlich kann ich diese langen Bearbeitungszeiten nicht belegen, weil ich dazu datenschutzrelevante Informationen preisgeben musste. Hier dennoch einige Beispiele:
Mann 44, Unfall August 2010, nach Reha arbeitsunfähig entlassen November 2010, Antrag auf Erwerbsminderungsrente November 2010. Aufforderung zur Klärung des Versicherungsverlaufes Januar 2011, Ablehnung des Antrages nach Aktenlage April 2011 (Widerspruch eingelegt April 2011, noch nicht bearbeitet bis August 2011). Zeit Antrag bis Ablehnung: Sechs Monate.
Frau 59, arbeitsunfähig erkrankt März 2009, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt Juni 2010, Eingangsbestätigung August 2010, Anforderung Unterlagen zur Klärung des Versicherungsverlaufes November 2010, Anforderung weitere Krankenakten Januar 2011, Ablehnungsbescheid wegen fehlender Versicherungszeiten Februar 2011. Bearbeitungszeit Antrag bis Ablehnung acht Monate.
Frau, 53, Januar 2010 vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes unbefristete volle Erwerbsminderung festgestellt und im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einigungsstelle durch Votum der DRV bestätigt im September 2010. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt September 2010. Bestätigung des Antragseinganges November 2010. Anfrage der DRV nach Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Januar 2011. Bescheinigung eingegangen bei der DRV Januar 2011. Zuweisung zu externem ärztlichem Gutachter März 2011. Gutachten eingegangen bei DRV März 2011. Rentenbescheid erteilt Juni 2011. Zeit vom Antrag bis zum Bescheid neun Monate.
Natürlich kann ich diese langen Bearbeitungszeiten nicht belegen, weil ich dazu datenschutzrelevante Informationen preisgeben musste. Hier dennoch einige Beispiele:
Mann 44, Unfall August 2010, nach Reha arbeitsunfähig entlassen November 2010, Antrag auf Erwerbsminderungsrente November 2010. Aufforderung zur Klärung des Versicherungsverlaufes Januar 2011, Ablehnung des Antrages nach Aktenlage April 2011 (Widerspruch eingelegt April 2011, noch nicht bearbeitet bis August 2011). Zeit Antrag bis Ablehnung: Sechs Monate.
Frau 59, arbeitsunfähig erkrankt März 2009, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt Juni 2010, Eingangsbestätigung August 2010, Anforderung Unterlagen zur Klärung des Versicherungsverlaufes November 2010, Anforderung weitere Krankenakten Januar 2011, Ablehnungsbescheid wegen fehlender Versicherungszeiten Februar 2011. Bearbeitungszeit Antrag bis Ablehnung acht Monate.
Frau, 53, Januar 2010 vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes unbefristete volle Erwerbsminderung festgestellt und im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einigungsstelle durch Votum der DRV bestätigt im September 2010. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt September 2010. Bestätigung des Antragseinganges November 2010. Anfrage der DRV nach Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Januar 2011. Bescheinigung eingegangen bei der DRV Januar 2011. Zuweisung zu externem ärztlichem Gutachter März 2011. Gutachten eingegangen bei DRV März 2011. Rentenbescheid erteilt Juni 2011. Zeit vom Antrag bis zum Bescheid neun Monate.
Nein, da war nichts mehr zu überprüfen gewesen.
Die Krankenkasse hatte schon einen knappen Monat nach dem EM-Rentenantrag die Mitgliedschaft in der Krankenkasse der Rentner bestätigt.
Meine Ärzte sind nicht angeschrieben worden, ich habe bei beiden nachgefragt, weil es alles so lange gedauert hat.
Außerdem hatte die Rentenversicherung sowieso schon vor dem Rentenantrag dem Gutachten des ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes voll zugestimmt. Es war also rentenrechtlich die volle Erwerbsminderung schon vor dem Antrag bestätigt worden.
Nein, da war nichts mehr zu überprüfen gewesen.
Die Krankenkasse hatte schon einen knappen Monat nach dem EM-Rentenantrag die Mitgliedschaft in der Krankenkasse der Rentner bestätigt.
Meine Ärzte sind nicht angeschrieben worden, ich habe bei beiden nachgefragt, weil es alles so lange gedauert hat.
Außerdem hatte die Rentenversicherung sowieso schon vor dem Rentenantrag dem Gutachten des ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes voll zugestimmt. Es war also rentenrechtlich die volle Erwerbsminderung schon vor dem Antrag bestätigt worden.
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