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Experten-Antwort

wochenlange Wartezeit

von genervt5429.08.2011 | 15:48
15071 Ansichten
21 Antworten
Hallo, seit acht Wochen liegen meine Unterlagen beim Sozialmedizinischen Dienst. Habe bei der SB der DRV angerufen und mir wurde gesagt, ich solle mich noch gedulden. Ich finde das aber jetzt zu lange und würde mich am Liebsten beschweren.Eigentlich habe ich einen eindeutigen Arztbericht mit einer eindeutigen Diagnose eingereicht und weiß jetzt nicht, warum das so lange dauert. Sind alle im Urlaub? Ist meine Akte verschwunden? Wie lange dauert sowas normalerweise? Wegen meiner ersten Erkrankung dauerte es beim SMD nur drei Tage. Ab welcher Wartezeit sollte man sich beschwerden? Es geht ja hier auch um meine Existenz.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.08.2011 | 16:31

Da ist es schon schwer, an dieser Stelle den tatsächlichen Grund dafür herauszufinden.

Das die Akte weg ist, kann ich mich nicht vorstellen. Der von Ihnen genannte Grund der Urlaubszeit kann (auch wenn die sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sich weiterhin um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemühen) da schon eher für eine gewisse Verzögerung gesorgt haben.

Auch ist es manchmal tatsächlich so, dass zwar die Ärzte der Rentenversicherung die vorgelegten Befunde und Gutachten natürlich bei ihrer Beuurteilung würdigen, anhand spezifischer Besonderheiten des Rentenrechts vielleicht trotzdem eine weitere med. Klärung notwendig ist. Ganz auszuschließen ist dies auch bei ansonsten recht eindeutigen Gutachten nicht.

Ich würde daher erneut Kontakt mit der Sachbearbeitung oder (falls Ihnen die Telefon-Nr. bekannt ist) direkt mit dem SMD Kontakt aufnehmen.

Experten-Antwortam 29.08.2011 | 16:02

Ich kann Ihrem Beitrag leider nicht entnehmen, aufgrund welchen Umstandes die Unterlagen beim Sozialmedizinischen Dienst (SMD) liegen. Geht es um einen Erwerbsminderungsrentenantrag?

Wie ich Ihrem Beitrag weiter entnehme, hat schon einmal der SMD eine Beurteilung zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben.

Es handelte sich dabei um ein früheres Verfahren?

Augrund meiner beiden o.g. Vermutungen kann ich lediglich nur mutmaßen, dass es nun um eine Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit geht.

Wie dem auch sei: Unabhängig vom Sachverhalt bzw. unabhängig von Ihrem nun vorliegenden Anliegen bei der Rentenversicherung, kann es natürlich sein, dass die Ärzte der Rentenversicherung weiter Fremdgutachten einsehen möchten und evtl. weitere Befunde der Sie behandelnden Ärzte angefordert haben.

Es kann vielfältige (gute) Gründe dafür geben, warum der SMD so lange für eine Stellungnahme benötigt.

Unabhängig von der Antragsart rate ich Ihnen dazu, sich von der Sachbearbeitung den Grund dafür nennen zu lassen, wegen dem die Akte seit Wochen beim SMD liegt. Sollte dies die Sachbearbeitung auch nicht direkt beantworten können, möge sie sich doch bitte beim SMD erkundigen und Sie entsprechend informieren.

Experten-Antwortam 30.08.2011 | 11:11

Um die letzten Beiträge wieder aufzugreifen: Eine Gesamtlaufzeit von zwei Monaten für einen Erwerbsminderungsrentenantag liegt (ob mit oder ohne urlaubsbedingter Verzögerung, die nicht nur die Ärzte der RV, sondern insbesondere auch behandelnde Ärzte an einer früheren Übersendung med. Unterlagenschon hindert) noch im gewöhnlichen Rahmen.

Die Laufzeit, die (wie in einem der vorherigen Beiträge genannt) in Tagen bemessen wird, kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen, da auch gerade bei Erwerbsminderungsrentenanträgen die Sachverhalte unterschiedlich sind.

Nichtsdestotrotz kann man als Antragsteller schon mal nachfragen, wie der Sachstand ist.

18 Antworten

xxxx.am 29.08.2011 | 16:47
Hallo genervt54 8 Wochen. Ich hätte beinahe gesagt ein Neuer. Warte erst einmal ab, es gibt da dann auch noch den Widerspruchsausschuss und so weiter. Das kann dauern. Früher sagte man ja bei der Post geht’s nicht so schnell, aber im Verhältnis zur RV sind das dort die reinsten Sprinter.
genervt54am 29.08.2011 | 16:14
Es geht um die EMR. Nachdem im ersten Gutachten festgestellt wurde, dass ich in meinem Beruf unter 3 Stunden arbeitsfähig bin, soll nun geklärt werden, ob ich in einem anderen Beruf über 6 Stunden arbeiten kann, was in dem besagten Arztbefund verneint wird durch die neue Diagnose. Deshalb kann ich nicht verstehen, warum es so lange dauert, weil ja keine weiteren Befundberichte mehr eingeholt werden müssen.
Schadeam 29.08.2011 | 17:17
Dann beschweren Sie sich doch, wenn Ihnen die Warterei auf den Keks geht. Aber 8 Wochen Bearbeitungszeit ist bei Rentenanträgen eigentlich noch ganz normal.....
xxxxam 29.08.2011 | 19:43
@Schade, wenn ihnen die Fragen und Antworten so auf den Keks gehen, suchen sie sich doch ein anderes Hobby. Gehen sie spazieren und schreiben Falschparker auf. Sie sind doch nicht bei jeder Frage persönlich angesprochen. Oder sind sie doch bei der RV beschäftigt.
Betreueram 30.08.2011 | 00:36
Leider müssen sie bei der Bearbeitung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente mit einer weitaus längeren Bearbeitungszeit rechnen. Bei Erstanträgen ist zurzeit, auch bei eindeutiger Sachlage, eine Bearbeitungszeit von sechs bis neun Monaten nicht ungewöhnlich.
xxxxam 30.08.2011 | 08:49
Wenn 6 bis 9 Monate Bearbeitungszeit bei eindeutiger Sachlage normal sind, liegen doch wohl Fehler im System vor.
B´sonam 30.08.2011 | 09:54
Betreuer schrieb

Natürlich kann ich diese langen Bearbeitungszeiten nicht belegen, weil ich dazu datenschutzrelevante Informationen preisgeben musste. Hier dennoch einige Beispiele:

Mann 44, Unfall August 2010, nach Reha arbeitsunfähig entlassen November 2010, Antrag auf Erwerbsminderungsrente November 2010. Aufforderung zur Klärung des Versicherungsverlaufes Januar 2011, Ablehnung des Antrages nach Aktenlage April 2011 (Widerspruch eingelegt April 2011, noch nicht bearbeitet bis August 2011). Zeit Antrag bis Ablehnung: Sechs Monate.

Frau 59, arbeitsunfähig erkrankt März 2009, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt Juni 2010, Eingangsbestätigung August 2010, Anforderung Unterlagen zur Klärung des Versicherungsverlaufes November 2010, Anforderung weitere Krankenakten Januar 2011, Ablehnungsbescheid wegen fehlender Versicherungszeiten Februar 2011. Bearbeitungszeit Antrag bis Ablehnung acht Monate.

Frau, 53, Januar 2010 vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes unbefristete volle Erwerbsminderung festgestellt und im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einigungsstelle durch Votum der DRV bestätigt im September 2010. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt September 2010. Bestätigung des Antragseinganges November 2010. Anfrage der DRV nach Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Januar 2011. Bescheinigung eingegangen bei der DRV Januar 2011. Zuweisung zu externem ärztlichem Gutachter März 2011. Gutachten eingegangen bei DRV März 2011. Rentenbescheid erteilt Juni 2011. Zeit vom Antrag bis zum Bescheid neun Monate.

Diese Angabe halte ich für etwas aus der Luft gegriffen... Bei "eindeutiger Sachlage" dauert es sicherlich keine 6-9 Monate, das läge ja auch gar nicht im Interesse der RV-Träger... (Stichwort : Laufzeit )
--//--am 30.08.2011 | 10:42
Da melden sich wieder mal Besserwisser zu Wort, die NULL Ahnung haben! Was bitte hat in einem Rentenverfahren der Widerspruchsausschuss zu suchen? Von einem Widerspruchsverfahren war hier doch gar nicht die Rede. 6 - 9 Monate Bearbeitungsdauer: allerhöchstens dann der Fall, wenn der Antragsteller nicht mitwirkt, nicht zur Untersuchung erscheint (kein Einzelfall), Unterlagen zunächst eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden muß. Dazu kommt, daß doch wohl auch die Mitarbeiter der DRV das Recht haben, ihren Urlaub im Sommer anzutreten. Da ist es nicht ungewöhnlich, daß hier und da ein Engpaß eintritt. Wenn jemand glaubt, daß momentan das "Sommerloch" da ist. weit gefehlt. Es kommen mindestens genausoviel Anträge, Anfragen, Telefonanrufe wie zu anderen Zeiten. Man sollte auch mal ein bißchen mehr Verständnis für die DRV-Mitarbeiter haben, die trotz allem darauf erpicht sind, wie von B´son angesprochen, die statistischen Laufzeiten zu halten, die in TAGEN, nicht in Monaten gemessen werden.
Betreueram 30.08.2011 | 18:14
Natürlich kann ich diese langen Bearbeitungszeiten nicht belegen, weil ich dazu datenschutzrelevante Informationen preisgeben musste. Hier dennoch einige Beispiele: Mann 44, Unfall August 2010, nach Reha arbeitsunfähig entlassen November 2010, Antrag auf Erwerbsminderungsrente November 2010. Aufforderung zur Klärung des Versicherungsverlaufes Januar 2011, Ablehnung des Antrages nach Aktenlage April 2011 (Widerspruch eingelegt April 2011, noch nicht bearbeitet bis August 2011). Zeit Antrag bis Ablehnung: Sechs Monate. Frau 59, arbeitsunfähig erkrankt März 2009, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt Juni 2010, Eingangsbestätigung August 2010, Anforderung Unterlagen zur Klärung des Versicherungsverlaufes November 2010, Anforderung weitere Krankenakten Januar 2011, Ablehnungsbescheid wegen fehlender Versicherungszeiten Februar 2011. Bearbeitungszeit Antrag bis Ablehnung acht Monate. Frau, 53, Januar 2010 vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes unbefristete volle Erwerbsminderung festgestellt und im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einigungsstelle durch Votum der DRV bestätigt im September 2010. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt September 2010. Bestätigung des Antragseinganges November 2010. Anfrage der DRV nach Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Januar 2011. Bescheinigung eingegangen bei der DRV Januar 2011. Zuweisung zu externem ärztlichem Gutachter März 2011. Gutachten eingegangen bei DRV März 2011. Rentenbescheid erteilt Juni 2011. Zeit vom Antrag bis zum Bescheid neun Monate.
Sozialröchler?am 30.08.2011 | 21:03
Betreuer schrieb

Natürlich kann ich diese langen Bearbeitungszeiten nicht belegen, weil ich dazu datenschutzrelevante Informationen preisgeben musste. Hier dennoch einige Beispiele:

Mann 44, Unfall August 2010, nach Reha arbeitsunfähig entlassen November 2010, Antrag auf Erwerbsminderungsrente November 2010. Aufforderung zur Klärung des Versicherungsverlaufes Januar 2011, Ablehnung des Antrages nach Aktenlage April 2011 (Widerspruch eingelegt April 2011, noch nicht bearbeitet bis August 2011). Zeit Antrag bis Ablehnung: Sechs Monate.

Frau 59, arbeitsunfähig erkrankt März 2009, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt Juni 2010, Eingangsbestätigung August 2010, Anforderung Unterlagen zur Klärung des Versicherungsverlaufes November 2010, Anforderung weitere Krankenakten Januar 2011, Ablehnungsbescheid wegen fehlender Versicherungszeiten Februar 2011. Bearbeitungszeit Antrag bis Ablehnung acht Monate.

Frau, 53, Januar 2010 vom ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes unbefristete volle Erwerbsminderung festgestellt und im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einigungsstelle durch Votum der DRV bestätigt im September 2010. Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt September 2010. Bestätigung des Antragseinganges November 2010. Anfrage der DRV nach Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers Januar 2011. Bescheinigung eingegangen bei der DRV Januar 2011. Zuweisung zu externem ärztlichem Gutachter März 2011. Gutachten eingegangen bei DRV März 2011. Rentenbescheid erteilt Juni 2011. Zeit vom Antrag bis zum Bescheid neun Monate.

Bei Ihren Beispielen fällt auf, dass trotz fortgeschrittenen Lebensalters scheinbar die rentenrechtlichen Zeiten nicht vollständig geklärt worden waren. Dieses Versäumnis ist sicher nicht dem Rentenversicherungsträger anzulasten. Wenn Versicherte der gesetzlichen Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Kontenklärung nicht, unvollständig oder verspätet nachgekommen sind, haben sie nachfolgende Verzögerungen selbst zu vertreten. Sicher wird kein Rentenversicherungsträger teuren Gutachten in Auftrag geben, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht abschließend geklärt sind. Anders als im Leistungsverfahren wird bei unterlassener Mitwirkung des Versicherten bei der Kontenklärung auf Sanktionen verzichtet, da auch bei eingetretener Bindungswirkung des Feststellungsbescheides dem Versicherten die Möglichkeit bleibt, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen oder eine Entscheidung über bisher nicht geltend gemachte Daten zu beantragen. "Versicherte sind verpflichtet, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuwirken, insbesondere den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, alle für die Kontenklärung erheblichen Tatsachen anzugeben und die notwendigen Urkunden und sonstigen Beweismittel beizubringen." http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die Umstände der von Ihnen vorgestellten Fälle lassen sich anhand Ihrer Angaben hinsichtlich der Bedingungen, Ursachen und Verantwortlichkeiten leider weder untersuchen noch beurteilen. Insofern ist die plakative Darstellung von Bearbeitungszeiten auch nicht aussagefähig.
Claudia V.am 30.08.2011 | 21:44
Ich glaube das stimmt mit den 6 - 9 Monaten: Bei mir hat es mit der EM-Rente achteinhalb Monate gedauert. Ich musste aber überhaupt keine zusätzlichen Papiere hinschicken. Es war alles klar und ist dann auch nach Aktenlage entschieden worden. Irgendwie liegt die Sache wohl immer lange in den einzelnen Abteilungen, bis etwas passiert. Wahrscheinlich viel zu wenig Personal: Drei Monate nach dem Antrag hatte ich das erste Mal nachgefragt – ich sollte noch vier Wochen warten. Dann noch mal nachgefragt – da lag die Akte in der Rechtsabteilung, also nach vier Monaten. Nach einem Monat wieder nachgefragt – in einem Monat sollte der Bescheid kommen. Noch einen Monat später wieder angerufen – die Akte war angeblich bei beim beratungsärztlichen Dienst. Noch einen Monat danach wieder nachgefragt, also nach sieben Monaten – Akte würde jetzt erst zum beratungsärztlichen Dienst gehen. Sieben Wochen danach kam dann der Rentenbescheid.
Claudia V.am 31.08.2011 | 11:39
Man hat mir gesagt, dass in der Rechtsabteilung geprüft wird, ob die Pflichtversicherungszeiten ausreichen. Eigentlich war dass aber auch klar, weil ich nie eine Lücke hatte.
B´sonam 31.08.2011 | 14:06
Die Rechtsabteilung hat (eigentlich) rein garnichts mit der Prüfung von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in einem "normalen" Rentenverfahren zu tun. Die Rechtsabteilung kommt (zumindest in den mir bekannten Häusern) erst bei/nach Einlegen eines Rechtsmittels (Widerspruch/Klage) ins Spiel.
Claudia V.am 31.08.2011 | 18:25
Es war der EM-Erstantrag, kein Widerspruch und er wurde nach achteinhalb Monaten ohne weitere nötige Unterlagen nach Aktenlage entschieden.
Claudia V.am 01.09.2011 | 19:14
Nein, da war nichts mehr zu überprüfen gewesen. Die Krankenkasse hatte schon einen knappen Monat nach dem EM-Rentenantrag die Mitgliedschaft in der Krankenkasse der Rentner bestätigt. Meine Ärzte sind nicht angeschrieben worden, ich habe bei beiden nachgefragt, weil es alles so lange gedauert hat. Außerdem hatte die Rentenversicherung sowieso schon vor dem Rentenantrag dem Gutachten des ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes voll zugestimmt. Es war also rentenrechtlich die volle Erwerbsminderung schon vor dem Antrag bestätigt worden.
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