Hallo Ingrid,
grundsätzlich nur an den Heimbewohner. Manche Heime haben aber als Aufnahmebedingung, dass die Rente unmittelbar ans Heim überwiesen wird. Aber einfach so auf das Konto des Heimes überweist die Rentenversicherung die Rente nicht.
Das Gesetz sagt dazu, dass grundsätzlich nur der Betrag bis zur Pfändungsfreigrenze (ZPO) abgetreten werden kann. Darüber hinaus nur, wenn von einem "wohlverstandenen Interesse" ausgegangen werden kann. Bei einer Heimunterbringung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden - vorbehaltlich einer individuellen Prüfung durch den Rentenversicherungsträger.
Die Zahlung ist mit einem freien Schreiben und Kopie der Abtretungserklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.
Freundliche Grüße