Die Tilgungsraten sind beim Wohnriester ihr Eigenbeitrag. Wenn dieser nicht anfällt -weil keine Tilgung nötwendig ist- gibt´s keine Riesterzulagen (für die Zukunft). Um die Zulagen zu bekommen müsste ein seperater Riestervertrag bestehen (inkl. Eigenbeitrag).
Das Wohnförderkonto bleibt davon unberührt.