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Experten-Antwort

Wohnförderkonto auflösen - Bausparer gekündigt

von Ionie25.07.2022 | 19:38
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo :) Vor vielen Jahren hab ich einen Wohnriester abgeschlossen (in Verbindung mit einem Bausparer). Die Immobilie hab ich vor ca. 3 Jahren verkauft und weil ich nicht wusste, was ich mit dem Bausparer machen soll, hab ich ihn gekündigt. Der Bankberater meinte seinerzeit, ich könne es „so“ oder „so“ machen. Ich hab es „so“ gemacht und gekündigt - was wohl nicht so schlau war :-/ Ich gebe zu, das Thema Riester hab ich nie so wirklich durchdrungen und bin beim Abschluss den Empfehlungen der Bank gefolgt —> das war der Beginn des Fehlers. Also, Bausparer vor ca. 3 Jahren gekündigt - trotzdem flattert jährlich eine Bescheinigung für den Stand des Wohnförderkontos ein. Über die LBS, was ja gekündigt und ausgezahlt wurde. Ich war zwar irritiert, aber durch die Wirren des Alltags hab ich es dann immer wieder vergessen - und mich einfach nicht drum gekümmert. Was ich seit heute weiß (oder glaube zu wissen): Der Betrag (es sind bereits über 20.000 Euro) wird jedes Jahr fest verzinst mit 2% und die Summe, die dann zu Rentenbeginn dort steht, muss ich mit meinem Steuersatz zu diesem Zeitpunkt versteuern. Und es gibt keine Chance, dieses Wohnförderkonto aufzulösen (!!). Echt jetzt? Also gibt es da wirklich NICHTS, was ich tun kann? Das ist doch absurd. Oder was habe ich nicht verstanden? Vielen Dank schon mal im Voraus! Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ionie,

da ein Wohnförderkonto offenbar existiert, muss der Bausparvertrag (Wohnriester) ganz oder zumindest teilweise in die Finanzierung der Immobilie eingeflossen sein. Die Höhe der staatlichen Förderung (incl. der dafür verwendeten Eigenleistung) für die Immobilienfinanzierung wird im Wohnförderkonto notiert und verzinst sich jährlich um 2% bis zum Beginn der Auszahlungsphase, die (sofern keine vorzeitige Rückführung gewünscht ist) zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen muss und frei innerhalb dieses Rahmens bestimmt werden kann. Die Auszahlungsphase kann entweder einmalig erfolgen oder verteilt auf die Steuerjahre bis zum 85. Lebensjahr. Bei einer einmaligen Rückführung gewährt der Staat einen „Rabatt“ von 30%, das heißt es muss in dem Rückführungsjahr einmalig nur 70% des Wohnförderkontos versteuert werden. Bei der mehrjährigen Variante erfolgt eine anteilige jährliche Versteuerung vom Beginn der Auszahlungsphase bis zum 85. Lebensjahr. Einen Rabatt gibt es bei der mehrjährigen Variante nicht.

Da Sie schreiben, dass der Bausparvertrag gekündigt wurde und auch die Selbstnutzung durch Verkauf der Immobilie aufgegeben worden ist, kann möglicherweise auch eine „Schädliche Verwendung“ vorliegen. Bei einer „Schädlichen Verwendung“ wird das Wohnförderkonto aufgelöst, mit der Rechtsfolge, dass u.a. der Auflösungsbetrag im Auflösungsjahr versteuert werden muss. Bei einem Sparriester zum Beispiel müssen sämtliche Zulagen bzw. gewährte Steuervorteile zurückgezahlt und der Ertrag im Auflösungsjahr versteuert werden. Ob das in Ihrem Fall tatsächlich gegeben ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Bei der "Schädlichen Verwendung" gibt es diverse Ausnahmen, z.B. wenn innerhalb von 5 Jahren nach Aufgabe der Selbstnutzung ein Neuerwerb vollzogen worden ist. Hierzu und für die Frage der vorzeitigen Rückführung des Wohnförderkontos sollten Sie sich an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

ZfAam 26.07.2022 | 08:21
Sehr fahrlässig Verträge abzuschließen, die man erst danach hinterfragt. Eventuell können Sie aber hier detailliertere Antworten erhalten: https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Navigatio…
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