Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wohnförderkonto bei Scheidung

von Simmi07.10.2022 | 09:45
559 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, leider bin ich inzwischen etwas verzweifelt und hoffe nun, dass ich hier Hilfe finde. Zur Situation: Ich bin inzwischen geschieden und aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ex-Mann lebt dort weiterhin. Wohnförderkonto besteht auf meinen Namen weil mein Wohnriestervertrag. Dieser wurde inzwischen in einen normalen Riestervertrag umgewandelt und ich befinde mich noch in der Ansparphase. Es wurde auch noch kein Geld entnommen. Grundbuch wurde bereits geändert. Immobilie gehört nun zu 100% meinem Ex-Mann. Wie kann ich nun das fiktive Wohnförderkonto auflösen ?Kann ich es auf meinen Ex-Mann übertragen damit er weiterhin von den Zulagen profitiert? Leider konnte mir bisher niemand eine klare Auskunft geben. Und auch mehrere Telefonate mit der LBS und der ZfA waren immer wieder widersprüchlich.Ich weiß nun nicht mehr was richtig ist und was nicht. Vielen Dank für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten unter Angabe Ihrer Zulagennummer:

Servicehotline 03381/2162324

E-Mail: Zulagenstelle(at)DRV-Bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

10868 Berlin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Simmiam 07.10.2022 | 11:09
Das habe ich bereits getan. Aber leider kann mir dort, wie bereits erwähnt keiner weiterhelfen. Die eine sagt, es geht, die andere sagt es geht nicht. Die nächste meint, es wäre ganz komisch, weil in meiner ajte steht ich hätte das Geld ausbezahlt bekommen, was definitiv NICHT der Fall ist. Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Naivitätam 07.10.2022 | 17:00
Zitat von Simmi anzeigenausblenden
Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten unter Angabe Ihrer Zulagennummer: Servicehotline 03381/2162324 E-Mail: Zulagenstelle(at)DRV-Bund.de Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin
Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Und wen interessiert das? Wenn (angeblich) sogar die zuständige ZfA keine Antwort liefern kann, wie soll das denn dann in einem Forum geklärt werden können?
Abschlägeam 07.10.2022 | 17:16
Zitat von Simmi anzeigenausblenden
Vielleicht müssen Sie beide Vertragsnummern dort angeben. Denn wie Sie je schrieben, wurde ein Vertrag 'umgewandelt' von Wohnförder in Normal (oder war es umgekehrt...). Rein Rechtlich sind das zwei Verträge, und den einen gibt es nun nicht mehr... Wenn Sie da also nur eine Vertragsnummer angegeben haben, wäre die Auskunft von der ZZfA noch nicht einmal unbedingt verkehrt. Und einen Versuch wäre es also wert :-) Viel Erfolg!
Simmiam 07.10.2022 | 21:52
Zitat von Naivität anzeigenausblenden
Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Und wen interessiert das? Wenn (angeblich) sogar die zuständige ZfA keine Antwort liefern kann, wie soll das denn dann in einem Forum geklärt werden können?
Es gibt mit Sicherheit jemanden unter den ca. 83 Millionen Menschen in Deutschland, der in einer vergleichbaren Situation war und mir einen Tipp geben kann. Und 2 ausführliche Telefonate mit der ZfA ergaben nicht nur angeblich, sondern definitiv 2 widersprüchliche Antworten.
Simmiam 07.10.2022 | 21:59
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
... Das habe ich bereits getan. Aber leider kann mir dort, wie bereits erwähnt keiner weiterhelfen. Die eine sagt, es geht, die andere sagt es geht nicht. Die nächste meint, es wäre ganz komisch, weil in meiner ajte steht ich hätte das Geld ausbezahlt bekommen, was definitiv NICHT der Fall ist. Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Vielleicht müssen Sie beide Vertragsnummern dort angeben. Denn wie Sie je schrieben, wurde ein Vertrag 'umgewandelt' von Wohnförder in Normal (oder war es umgekehrt...). Rein Rechtlich sind das zwei Verträge, und den einen gibt es nun nicht mehr... Wenn Sie da also nur eine Vertragsnummer angegeben haben, wäre die Auskunft von der ZZfA noch nicht einmal unbedingt verkehrt. Und einen Versuch wäre es also wert :-) Viel Erfolg!
Vielen Dank. Das war tatsächlich eine hilfreiche Antwort und ich werde schauen, ob ich wirklich 2 verschiedene vertragsnunmern habe. Vielleicht t komme ich so weiter.
Abschlägeam 07.10.2022 | 22:03
und dann die neue Anfrage gleich schriftlich stellen, gibt vermutlich dann auch eine 'Sendebestätigung' am Ende (als PDF abspeichern) https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Kontak… Viel Erfolg!
Naivitätam 08.10.2022 | 08:02
Zitat von Simmi anzeigenausblenden
Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten unter Angabe Ihrer Zulagennummer: Servicehotline 03381/2162324 E-Mail: Zulagenstelle(at)DRV-Bund.de Deutsche Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen 10868 Berlin
Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Und wen interessiert das? Wenn (angeblich) sogar die zuständige ZfA keine Antwort liefern kann, wie soll das denn dann in einem Forum geklärt werden können?
Es gibt mit Sicherheit jemanden unter den ca. 83 Millionen Menschen in Deutschland, der in einer vergleichbaren Situation war und mir einen Tipp geben kann. Und 2 ausführliche Telefonate mit der ZfA ergaben nicht nur angeblich, sondern definitiv 2 widersprüchliche Antworten.
Und der soll dann hier auch noch im Forum unterwegs sein und Sie wissen noch nicht mal, ob Sie zwei Vertragsnummern haben? Lassen Sie besser die Finger von Vertragsabschlüssen.
ich denke.am 08.10.2022 | 12:52
Hallo. Wenn Du es nocht nicht gelesen hast. Hier sind ein paar Informationen wie das ablaufen soll wenn sich die Voraussetzungen ändern. Vielleicht ist die Scheidung ja noch nicht solange her Und Du musst nur bis Ende des Jahres warten bis es aufgelöst wird. Bei manchen Punkten läuft das so ab. Ich sehe da ein paar Punkte die vielleicht bei Dir passen könnten. https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/de/Inhalt/pu…
Simmiam 12.10.2022 | 10:42
Zitat von Naivität anzeigenausblenden
Ich verzweifle langsam aber sicher und werde nie wieder in diese Richtung irgend einen Vertrag abschließen.
Und wen interessiert das? Wenn (angeblich) sogar die zuständige ZfA keine Antwort liefern kann, wie soll das denn dann in einem Forum geklärt werden können?
Es gibt mit Sicherheit jemanden unter den ca. 83 Millionen Menschen in Deutschland, der in einer vergleichbaren Situation war und mir einen Tipp geben kann. Und 2 ausführliche Telefonate mit der ZfA ergaben nicht nur angeblich, sondern definitiv 2 widersprüchliche Antworten.
Und der soll dann hier auch noch im Forum unterwegs sein und Sie wissen noch nicht mal, ob Sie zwei Vertragsnummern haben? Lassen Sie besser die Finger von Vertragsabschlüssen.
Vielen Dank für IHRE "qualifizierten" Antwortn. Ihr Leben scheint eher aus den Fugen geraten zu sein, als meines, denn dann würden Sie sich nicht in solchen Foren rumtreiben und andere Menschen ohne Hintergrundwissen zu beleidigen. Ich wünsche Ihnen noch alle Gute und freue mich unglaublich für Sie, wenn Sie in allem was Sie tagtäglich angehen den vollen Durchblick haben und völlig frei von Fehlern sind.
Simmiam 12.10.2022 | 10:47
Leider habe ich keine zwei Vetragsnummern. Es handelte sich um eine reine Umwandlung von Wohn-Riester in Riester. Das heißt eigentlich nur, dass ich keine Förderung mehr auf mein Wohnförderkonto erhalte weil kein Eigentum mehr vorhanden. Also alles wieder auf Anfang. Habe mich jetzt aber an die Verbraucherzentrale gewandt, da von der LBS wieder nur der Hinweis kam, dass kein Wohnriesetr mehr vorhanden ist und der jetzige Riestervertrag ruht weil ich nichts mehr einzahle. Trotzdem Danke für Ihre Unterstützung
Simmiam 12.10.2022 | 11:07
Zitat von ich denke. anzeigenausblenden
Vielen Dank für den Link. Da habe ich tatsächlich etwas gefunden, was vielleichht sogar zutrifft, aber weder die ZfA noch die LBS auf dem Schirm hatte. Ich befinde mich ja noch in der Ansparphase und eine Auflösung des Wohnförderkontos wäre denkbar, weil ich ja nch nie einen Cent erhlaten habe. Ich hätte die bereits fiktiv erworbene Förderung zwear auch an meinen Ex-Mann übertragen, der ja noch im Haus lebt, aber das geht nun definitiv nicht. Hauptsache ich muss nix versteuern, was ich nicht in Anspruch genommen habe.
ich denke.am 12.10.2022 | 12:50
Hallo. Vielleicht? War ja noch im Ansparen, Geld also drauf Im Vertrag nach Änderung. Da hab ich auf Seite 24 im letzten Absatz gelesen das ein Wohnförderkonto nur am Ende eines Jahres aufgelöst wird. Wenn jetzt die Trennung noch nicht lange her ist könnte das erste mal Jahresende ja erst kommen.
Simmiam 13.10.2022 | 08:57
Zitat von ich denke. anzeigenausblenden
Guten Morgen, ja, genau das habe ich auch gelesen. Es ärgert mich nur das ganze drumherum. Warum kann mir die ZfA keine klare Auskunft geben ? Warum Schickt mir die die LBS eine Bescheinigung nach §92 EkSt fürs Finanzamt und behauptet jetzt, es gäbe nichts zu bescheinigen, nachdem ich mich gewundert habe, dass das Finanzamt schreibt es konnte Altervorsorgeverträge nicht berücksichtigen weil keine Bescheinigung vorliegt. Egal... ich hoffe jetzt auf das Jahresende und dass sich da alles klärt. Scheidung war dieses Jahr, Ansparphase läuft bis 2024. Vielen lieben Dank für die Hilfe und alles Gute für Sie
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026