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Experten-Antwort

Wohngeld - Bargeldreserven

von Heinz Oleg23.03.2014 | 23:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin derzeit Student und beziehe seit einiger Zeit Wohngeld. Nachdem ich im Dezember einen neuen Antrag einreichte, bekam ich nun Post vom Amt mit der Aufforderung sofort offen zu legen, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Grund hierfür sei, dass festgestellt wurde, dass meine Ersparnisse sich nur unwesentlich verringert hätten. Dies widerspreche der Tatsache, dass ich keine weiteren Einkünfte angegeben habe. Was mir hier auf die Füße fällt ist, dass ich seit der ersten Antragsstellung über Bargeldreserven verfügte, die ich Stück für Stück auf mein Konto eingezahlt, sobald dies aufgrund regelmäßiger Kosten notwendig wurde. ich habe von Anfang an und bei jedem Antrag erwähnt, dass ich über solche Reserven verfüge und über wieviel - ja ich weiß, mündlich ist das nichts wert. Oton meines Sachbearbeiters war allerdings jedes Mal: "Das ist nicht relevant für mich, darauf bekommen Sie keine Zinsen". Dementsprechend schenkte ich dem Ganzen keine weitere Beachtung, zumal ich im Antrag auf die Frage ob meine Vermögenswerte inklusive Bargeld 60000€ überschreiten wahrheitsgemäß mit Nein antwortete. Nun wird mir allerdings gesagt, dass ich diese Bargeldreserven unter "Einkünfte/Einnahmen" hätte angeben müssen. Kann man mir daraus wirklich einen Strick drehen? Denn meinem Verständnis nach handelt es sich hierbei doch nicht um Einkünfte, sondern um Erspartes, dass ich gezwungener Maßen dann auf mein Konto einzahlen musste, wenn es die laufenden Kosten, wie z. B. Miete und Krankenkassenbeitrag erforderten. Oder werden daraus Einkünfte, sobald ich sie auf mein Konto einzahle? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. P.S.: Eventuell ist das entpsrechende Formular noch hilfreich, Punkt 25: http://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/93.pdf?pr…

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es handelt sich hier um ein Forum für rentenrechtliche Fragen. Auskünfte zum Wohngeld können von uns nicht erteilt werden.

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8 Antworten

Heinz Olegam 23.03.2014 | 23:47
Kleine Ergänzung: Mir ist seit dem Brief natürlich bewusst, dass diese regelmäßigen Bargeldeinzahlungen zu diesem Problem führen können - woher soll das Amt wissen, woher sie kommen. Aber ist das wirklich allein mir anzulasten, zumal meinem Verständnis nach im Antrag kein Punkt nach der Höhe von Bargeldwerten fragt und aufeinmal gesagt wird, ich hätte sie unter "Einkünfte" angeben müssen?
neleam 24.03.2014 | 00:26
Sich nicht ins Boxhorn jagen lassen, nur die Zinseinkünfte von Vermögen wären anzugeben gewesen. Man kann ja auch ab und zu was von der Oma zugesteckt bekommen haben. Hier ein Zitat: "Entgegengesetzt zur landläufigen Meinung hat das Vermögen und dessen Höhe im Normalfall keine Bedeutung auf einen Wohngeldanspruch. Theoretisch (und auch praktisch) kann jemand, der 50.000 €; besitzt, dennoch Wohngeld beanspruchen und auch erhalten. Allerdings sind Einnahmen aus dem Vermögen, also z.B. die Zinsen, auf das Wohngeld anzurechnen. Diese Zinsen werden oftmals nicht im Antrag mit angegeben, was aber grundfalsch ist: das Wohnamt gleicht die Angaben mit anderen Behörden und Ämtern, darunter auch das Bundesamt für Finanzen, ab. Wird dabei festgestellt, dass jemand seine Einkünfte aus dem Vermögen nicht angegeben hat, kommt unweigerlich eine Rückforderung von Leistungen, die Leistungsverweigerung, ein Bußgeldverfahren und - in manchen Bundesländern automatisch und schon bei geringen Summen - ein Strafverfahren wegen Betrug auf diese Person zu. Hier sollte man also unbedingt ehrlich sein und nichts verschweigen."
Heinz Olegam 24.03.2014 | 11:01
Hallo nele, danke für deine Antwort. Heißt das, dass sie im Wesentlichen keine Handhabe gegen mich haben und mir nur Angst machen wollen? Es fielen nämlich im Gespräch mit meinem Sachbearbeiter auch Wörter wie Sozialmissbrauch, Betrug und Gerichtsverfahren. Das hat mich schon etwas verunsichert...
Herz1952am 24.03.2014 | 14:39
Hallo Heinz Oleg, Vorsicht mit "von der Oma was zugesteckt zu bekommen". Das wären Eindeutig Einnahmen. Ich kenne die Regeln allerdings nur für Hartz IV, bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung. Da spielt das Wohngeld allerdings keine Rolle mehr, da es durch Mietübernahmen und Heizkostenzahlungen ersetzt ist. Ich hatte selbst einmal einen Wohngeldantrag gestellt und meine auch, dass nur die Einnahmen gezählt haben und nicht das Vermögen (Sonst hätte ich ihn gar nicht gestellt). Wenn ich mich recht erinnere, war das, nachdem ich nur noch Erwerbsminderungsrente bekam. Überprüfen Sie die Sache noch einmal, notfalls glaubhafte Aufzeichnungen machen. Wenn das nicht hilft, evtl. mit "Dienstaufsichtsbeschwerde drohen". Herz1952
Herz1952am 24.03.2014 | 14:58
Hallo Heinz Oleg, hier noch ein Link wg. Wohngeld: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__13.html Es gibt auch noch ein Wohngeldforum, bei dem lt. Impressum Wohngeldsachbearbeiter und Beamte (also so ähnlich wie hier) über Wohngeldfragen Auskunft geben. Habe es leider nicht mehr "auf dem Schirm". Bitte googlen. Herz1952
Heinz Olegam 24.03.2014 | 15:09
Entschuldigung, da hab ich wohl etwas durcheinander gebracht. Ich wäre dankbar wenn Sie den Thread dennoch geöffnet lassen könnten. @Herz Ja das ist auch, es zählen nur Vermögen und Einkünfte. Es gibt im gesamten Antrag einen Punkt, der nach dem Vermögen fragt, aber nur in der Hinsicht, dass die Behörde wissen will, ob dieses 60 000;- überschreitet oder nicht. Das war bei mir nie der Fall. Aber darum geht es denen ja auch nicht, sie vermuten, dass ich Einkünfte nicht angegeben habe. Gleichzeitig hatte ich aber im Antrag nie die Möglichkeit mein Bargeld auszuweisen. Deshalb finde ich das Ganze jetzt schon etwas dreist, weil das für mich einfach nach einer Lücke in den Anträgen aussieht. Und wie gesagt, der Sachbearbeiter sagte mir nun aufeinmal, ich hätte es unter Einkünften aufführen müssen. In meiner Stellungnahme verfahre ich nun so, dass nochmals bekräftige, dass ich den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt habe und es mir auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht einleuchtet, warum Erspartes in Form von Bargeld unter Einkünften anzugeben ist. Außerdem werde ich mithilfe von alten Kontoauszügen rekonstruieren, wann ich das Geld abgehoben habe und wann ich es wieder während meiner Bezugszeit eingezahlt habe. Leider sind die Beträge nicht deckungsgleich, da ich in der Zwischen immer mal kleinere Summen vom Bargeld genommen habe. Ich bin also abhängig davon, ob die Leute mir glauben oder nicht. Und keine Ahnung, ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde da hilft, ich bin angeblich schon "Chefsache" :) mfG
Herz1952am 24.03.2014 | 15:23
Ihre Idee mit den Bankauszügen/Abhebungen und Einzahlungen finde ich sehr gut. Im allgemeinen versteht man das unter Glaubhaftmachung wenn es weitgehend schlüssig erscheint. (Habe Finanzamtsprüfung/Betriebsprüfung - Erfahrung) Den Betrag von 60.000,-- habe ich auch gefunden. Wünsche Ihnen schnellstmöglichen Erfolg. Herz1952 Ich wünsche
Heinz Olegam 15.04.2014 | 14:29
Hallo, um die Sache zum Abschluss zu bringen: Ich hatte heute Anhörung. Im Wesentlichen hat sich alles zerschlagen. Ich hab anhand der Kontoauszüge glaubhaft gemacht, woher das Geld stammt. Auf meine erneute Frage, warum Bargeldersparnisse unter EInkünfte anzugeben sind, konnte mir keine Antwort gegeben werden, es wurde mehr oder weniger um den Punkt herum geredet. Daraus und aus meinen eigenen Recherchen schließe ich, dass ich es gar nicht hätte angeben müssen, wie bereits hier im Thread erwähnt. Das Offenlegen der Herkunft des Geldes ist mein Entgegenkommen gewesen, und ich hätte das, nach meinem Kenntnisstand, NICHT tun müssen. Ich habe es dennoch getan, um mir eine weitere Ausseinandersetzung zu ersparen und man glaubt es mir. Mein Abschließendes Urteil ist, dass man mit Druck versucht hat (Stichworte waren Betrug, Sozialmissbrauch, Gericht, Rückzahlung), mich dazu zu bewegen, meine finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Hat soweit funktioniert. Nüchtern betrachtet habe ich also wohl ein Stück weit meine Rechte aufgegeben, um weiterhin Wohngeld zu beziehen. mfG Heinz
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