Hallo Karl,
wenn Sie ab 01.05.2020 eine Altersrente erhalten, wird Ihre Erwerbsminderungsrente bis 30.04.2020 gezahlt. Da Sie angeben, dass Sie bereits einen Antrag gestellt haben, wird die Altersrente wohl aktuell berechnet. Sollten Sie noch Unterlagen nachreichen müssen, sollten Sie dies schnellstmöglich erledigen. Wenn bereits alle Unterlagen bei der Rentenversicherung vorliegen, müssen Sie aktuell nichts weiter veranlassen.
Bezüglich Ihrer Krankenversicherungspflicht können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und lassen Sie dort prüfen, welche Änderungen sich bei Verlegung Ihres Wohnsitzes nach Polen ergeben.
Wenn Sie Ihren Wohnort verlegen, müssen Sie dies auch Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass sich Änderungen bei der Rentenhöhe ergeben können, wenn in Ihrer Rente Zeiten nach dem deutsch-polnischen Abkommen vom 09.10.1975 berücksichtigt sind.