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Experten-Antwort

Wohnriester

von harald4875417.02.2017 | 17:44
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7 Antworten

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•Eine Kapitalentnahme zur Entschuldung ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit möglich, auch, wenn Darlehen vor 2008 begann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach dem 2013 verabschiedeten Altersvorsorgeverbesserungsgesetz kann auch die Finanzierung einer vor 2008 gekaufte Immobilie gefördert werden etwa wenn eien Anschlußfinanzierung ansteht.

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6 Antworten

Riesteram 17.02.2017 | 18:05
Was hat das mit der DRV zu tun ?
harald48754am 18.02.2017 | 08:15
Hier ist das Forum "Vorsorge" und Riester ist staatlich. Außerdem berät die Deutsche Rentenversicherung über Altersvorsorge im allgemeinen und Riester im besonderen. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung Termine ausmachen, um sich über Altersvorsorge speziell als auch Riester beraten zu lassen.
harald48754am 21.02.2017 | 11:38
Wenn aber keine Anschlussfinanzierung ansteht, sondern das Darlehen mit Beginn vor 2008 sondergetilgt werden soll. Kann dies dann mit einem Riesterbetrag gemacht werden, wenn noch 3.000 Euro im Riestervertrag verbleibt? Müsste doch eigentlich gehen, dass ich einen Betrag als Sondertilgung für ein Darlehen nehmen kann für ein Haus, das ich selbst bewohne und das Darlehen vor 2008 begann, oder?
harald48754am 21.02.2017 | 11:47
Das angesparte Riester-Guthaben lässt sich auch gut nutzen, um ein bereits laufendes Darlehen schneller zu tilgen. Das ist über Entnahmen möglich, die für Sondertilgungen genutzt werden. Alternativ lässt sich ein Riester-Vertrag auch für die laufende Tilgung einsetzen. Inwieweit sich die Verwendung als Tilgungsturbo lohnt, hängt von der Rendite des Riester-Guthabens ab: Wer beispielsweise noch ein laufendes Darlehen mit hohen Zinsen bedienen muss und einen niedriger verzinsten Riester-Banksparplan besitzt, fährt möglicherweise besser, wenn er das Guthaben zum Entschulden nutzt. Bei Darlehen mit niedriger Verzinsung lohnt sich der Einsatz des Riester-Guthabens möglicherweise nicht. Geht das????????
DRVam 21.02.2017 | 20:08
Warum wenden Sie sich mit derartigen Detailfragen an ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung? Der richtige Ansprechpartner wäre doch besser der Anbieter Ihres Riestervertrages!
harald48754am 22.02.2017 | 07:39
das ist ja das Problem, dass die Mitarbeiter bei den Anbietern so schlecht oder kaum ausgebildet sind, das diese keine oder eine falsche Antwort geben. Riester ist bei der ZfA angesiedelt , bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und das nicht ohne Grund. Riester wird also von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt, überwacht und gemanagt. Dieses Forum heißt ja Vorsorge und Riester soll ja Vorsorge sein.
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