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Experten-Antwort

Wohnriestervertrag

von Ninia12.02.2021 | 16:59
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4 Antworten

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Hallo, ich habe einen Wohnriestervertrag, der z.Zt. mit ca 3.100€ angespart ist. Nun stehe vor der Entscheidung, ob ich das Kapital in voller Höhe herausziehe und zur Tilgung meines Hausdarlehen verwende, oder ob ich den Vertrag beitragsfrei stelle und das angesparte Kapital in zwei Jahre (Eintritt ins Rentenalter) als Kleinbetragsrente auszahlen lasse.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

die Entscheidung, welche der beiden von Ihnen aufgezeigten Varianten, die für Sie bessere Wahl ist, können und dürfen wir Ihnen nicht abnehmen.

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie die jeweils entstehenden Kosten beim Anbieter genauso beachten wie die eventuell anfallenden Steuern bei einem Wohnförderkonto durch Entnahme des Kapitals. Gegenrechnen müssten Sie aber wiederrum die Ersparnisse, wenn Sie Ihre Immobilie schneller entschuldet haben.

Auf jeden Fall sollten Sie vor Umsetzung Ihrer Entscheidung die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen fragen (Servicetelefonnummer: 03381 21677200), ob Ihr beabsichtigter Weg förderunschädlich möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Niniaam 12.02.2021 | 19:14
Hallo, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die zentrale Zulagenstelle habe ich bereits kontaktiert. Die Entnahme zur Ablösung des Darlehen ist nicht förderschädlich.
Niniaam 12.02.2021 | 19:14
Hallo, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die zentrale Zulagenstelle habe ich bereits kontaktiert. Die Entnahme zur Ablösung des Darlehen ist nicht förderschädlich.
Icham 13.02.2021 | 12:25
Hallo. Der Wohnriester ist doch meist mit einem Bausparvertrag oder Immokredit verknüpft und es ist alles in einem Vertrag. Da ist es dann so das man an den Vertrag gebunden ist und nicht vorzeitig oder nur einen Teil herauslösen kann. Da fragt man den Anbieter. Aber der weiß das auch und hat diesen Knebel extera eingebaut.
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