Sie können als Deutscher überall auf der Welt Ihre Altersrente voll beziehen (§§ 110 FF SGB VI). Als EM-RT nicht unbedingt. Erhalten Sie diese aufgrund des Arbeitsmarktes dürfen Sie nicht ins Ausland ziehen(§ 43 SGB VI). Im Ausland müsste das Problem der Krankenkasse geklärt werden.