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Experten-Antwort

Wohnsitz in Polen

von WalterF02.06.2015 | 15:21
1806 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin mit meiner Frau 1987 von Polen nach Deutschland gekommen. Meine Frau ist vor längerer Zeit verstorben und ich überlege jetzt, zurück nach Polen zu gehen. Wir haben beide nur in Polen gearbeitet. Was passiert mit meiner Rente, wenn ich nach Polen ziehe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich werden Renten bei Umzügen innerhalb der EU in voller Höhe weitergezahlt, das gilt auch dann wenn die Zeiten nach dem Fremdrentengesetz vorliegen.

Allerdings kann es auch sein, dass Sonderbestimmungen, z.B. nach dem sogenannten Polenabkommen von 1975 anzuwenden sind.

Daher ist zu empfehlen eine entsprechende Anfrage an Ihren RV Träger zu richten. Haben Sie die schriftliche Bestätigung in Händen, können Sie von etwaigen unerwarteten Folgen sicher sein.

Des weiteren sollten Sie sich bezüglich Ihrer Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

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4 Antworten

Hennesam 02.06.2015 | 16:20
Verstehe ich nicht ganz. Wenn Sie in Deutschland nie gearbeitet haben,bekommen Sie doch auch keine Rente aus Deutschland ?
Schadeam 02.06.2015 | 18:04
Schon mal was davon gehört, dass es Aussiedler / Spätheimkehrer gibt, die im Rentenalter aus Polen, Russland, Rumänien, etc. nach D gekommen sind?
W*lfgangam 02.06.2015 | 20:26
Hallo Hennes, es gibt (im wesentlichen deutschstämmige) Personen, die zum Kreis der Flüchtlinge/Vertriebenen/Aussiedler/Spätaussiedler gehören, die je nach Zuzug/je nach Land des Zuzugs 'besondere' Rechte in der DRV mit Eingliederung Ihrer ausländischen Zeiten in die DRV haben, bzw. so gestellt werden, als hätten sie hier gearbeitet/Beiträge gezahlt ...nennt sich Fremdrentengesetz – FRG - (das die Folgen von WK2 ausbügelt/die 'Rückkehrverhinderung' von Deutschen). Zudem ist das Verhältnis zu Polen ein ganz besonderes, eben historisch bedingt. Das deutsch-polnische Rentenabkommen (DPA) aus 1975 sieht eine vollständige Eingliederung der polnischen Beschäftigungszeiten in die DRV vor, selbst für (nur) polnische Staatsangehörige, die nach D gekommen sind (Vorsicht, Füße stillhalten, das sind politische Entscheidungen). Das DPA aus 1992 trennt da schon sehr genau, dass eben auch Polen selbst für die eigenen Beschäftigungszeiten die Rente zu zahlen hat – von EU-Rentenvorschriften mal abgesehen. Daneben, wenn es Sie beruhigt, werden Renten für 'Russlandheimkehrer' seit 1992/96 nur noch auf max. Sozialhilfeniveau gezahlt, die Zeiten nahezu 'unterirdisch' bewertet. Und wenn es Sie weiter interessiert, einfach hier in den gelisteten Merkblättern weiterlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Letztendlich wird das FRG für die nunmehr in 3./4. Generation noch im 'östlichen' Ausland lebenden Deutschen von immer geringerer Bedeutung – da kommen nur noch Peanuts bei raus, was die Anrechnungsmöglichkeiten in der DRV betrifft. Gruß w.
Hennesam 02.06.2015 | 22:31
Danke !
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