Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Worstcase: Gutachtertermin.bei bekanntem Arzt

von Kranke24.10.2014 | 12:35
1228 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich erhielt ein Schreiben der DRV, in dem sie mir einen Gutachtertermin mitteilten Sowweit so gut. Nur dieser Termin ist bei einem niedergelassenen Neurologen, bei dem ich zu Beginn meiner Krankheit ca 2 Jahre in Behandlung war.Allerdings habe ich die Praxis gewechselt, weil der Arzt seine Praxisorganisation nicht im Griff hatte . Bis zu 2 Stunden mußte ich oft ausharren. Zweitens erschien er mir auch nicht sonderlich kompetent auf jeden Fall für mein Krankheitsild. Damals gab er offen zu, dass er meinen Fall mit Kollegen bespricht und hat so auch die Medimenkation vorgeschlagen. Ich erinner mich noch an heftige Diskussionen, da das Medikament, dass er mir verschrieb sehr teuer war, warf ich ihm vor, dass er von der Pharma gesponsert werde. Dies ist jetzt schon 7 Jahre her und vielleicht würde er mich auch gar nicht mehr erkennen. Aber trotzdem ein ungutes Gefühl bleibt. Vor allem auch was die Kompetenz angeht. Schon damals gab er offen zu, dass er wenig Patienten mit meinem Krankheitsbild hat. Das konnte ich auch immer im Wartezimmer feststellen. Viele psychische Schwerstfälle, die im Wartezimmer vor sich hingestöhnt und gesprochen haben und viele Alte, höchstwahrscheinlich Schlaganfälle. Ich dachte immer Gutachter wären neutrale Ärzte, die bei der DRV angestellt sind. Wie kann es sein, dass mich nun ein Kassenarzt begutachtet????? Was soll ich jetzt machen. Bringt es was, bei der DRV anzurufen und einen neuen Gutachter zu fordern?

4 Antworten

Matze72am 24.10.2014 | 12:55
Diejenigen, die beim Medizinischen Dienst die externen Gutachter auswählen, wissen natürlich nicht zwangsläufig, bei welchen Ärzten Sie bisher in Ihrem Leben behandelt wurden. Sie haben es auch schon richtig erkannt, dass ein Gutachter neutral sein muss. Insofern bringt sehr viel, wenn Sie die Nummer aus dem Schreiben der DRV anwählen, die Ihnen den Gutachter mitgeteilt hat, und sagen, dass sie dort einst in Behandlung waren und daher einen neuen (objektiven) Gutachter zugeteilt werden möchten. Ganz unkompliziert.
von von von von von von von vonam 24.10.2014 | 14:27
" Ich dachte immer Gutachter wären neutrale Ärzte, die bei der DRV angestellt sind. Wie kann es sein, dass mich nun ein Kassenarzt begutachtet????? " tja, da denken sie falsch. natürlich gibt es auch Ärzte bei der drv, es kommt aber schon vor das z.b. Orthopäden einen depressiven beurteilen. es steht ihnen aber auch zu, bei der drv anzurufen und um einen anderen Arzt zu bitten, dürfte kein Problem sein, allerdings geht dann wieder ne menge zeit " flöten ". Oft werden die Antragsteller von den Behörden zu einem, laut Gesetz, unabhängigen Gutachter der nicht der jeweils behandelnder Arzt sein darf, geschickt. Die Gutachter werden von der jeweiligen Behörde bezahlt. Bei einem Gutachtenstermin kann der zu Untersuchende viel falsch machen und ist dort meist allein. Der Gutac hter darf eine Begleitperson allerdings nicht ohne wichtigen Grund ablehnen. Dies ist im Urteil vom 23.02.2006 des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen L 4 B 33/06 SB dargelegt. Zu finden ist dieses Urteil auf der Webseite „www.sozialgerichtsbarkeit.de “, auch im Rentenbüro liegt das Urteil vor und kann gegen Kostenersatz verschickt werden. Der Gutachter muss sich seine eigene unabhängige Meinung bilden, dies wird vom Gesetzgeber so verlangt. Bei der Meinungsbildung müssen Sie den Gutachter (schon aus eigenem Interesse) nach allen Kräften unterstützen..................... möchten sie weiterlesen ? hier der link : http://www.rentenburo.de/html/cont_100_01.html#2 gruss
Frau Müllerschönam 24.10.2014 | 14:44
Vor einigen Jahren stand auf meiner Einladung zum Gutachter,dass dieser mich vorher nicht behandelt haben darf. Ich denke,daran hat sich nichs geändert.t
KSCam 24.10.2014 | 16:50
Fertigen Sie ein kurzes sachliches Schreiben an, dass Sie nicht zu diesem Arzt wollen, weil Sie sein Patient waren.......und der Käse sollte gegessen sein. Nicht mehr, nicht weniger und schon gar keine Vorwürfe - dass der vor 7 Jahren in Ihren Augen seine Praxis hätte besser organisieren können, tut sicher nichts zu Sache. :)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026