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Würde gerne in ein Bfw eine Umschulung machen

von Tomy30.04.2008 | 14:49
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War letztes Jahr in einer Pychosomatischen Kur habe dort Teilhabe am Arbeitsleben gestellt war allerdings davor mehrfach in einer Pychatrie dort habe ich jedesmal die dianose drogeninduzierte Pychose erhalten was überhaupt nicht stimmt zudem kommt noch eine redezivierende Depression habe was allerdings stimmt nun war die Klinik der auffasssung das in das ATZ Saarbrücken soll was für Schizopenie und Pychosen spezialiert ist. Habe wiederspruch eingelegt der Abgelent wurde und eine Umschulung verfrüht sei. Bin seit ende meiner Ausbildung 1999 Arbeitslos habe nie in meinem beruf kaufmann für bürokommunikation gearbeitet weis aber sehr wohl was gerne Umschulen würde. Gibt es die möglichkeit im Anschluß des ATZ Saarbrückenin eine Umschulung möglichst Bfw zu kommen? Bin zimlich verzweifelt aufgrund der tatsache das keine wirkliche Hilfe erhalte zudem weiß ich das Arbeiten kann nur halt nicht in meinem gelernten Beruf würde gerne ein It beruf erlernen weil das das einzige was ich kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im ATZ in Saarbrücken werden sogenannte RPK-Leistungen, d.h. Rehabilitationen für psychisch kranke Menschen, angeboten. Die RPK verbindet Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nach Abschluss der medizinischen Teils der Rehabilitation wird anhand des Abschlussberichts der Reha-Einrichtung geprüft, ob und ggf. welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.

2 Antworten

Nixam 30.04.2008 | 20:46
Die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung setzt die Rehabilitationsfähigkeit voraus. Rehabilitationsfähigkeit bedeutet auch im medizinischen Sinne, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, der Umschulung sprich dem Unterricht zu folgen und die Umschulung auch zu einem vernünftigen Erfolg - bestandene Prüfung - führen. Genau das scheint nach Einschätzung des RV-Trägers bei Ihnen - nicht zuletzt aufgrund der bei Ihnen wohl noch laufenden Abhängigkeitstherapie noch nicht der Fall zu sein. Aus diesem Grunde sehe ich - aufgrund Ihrer Schilderung - noch keine Möglichkeit, als Ihnen zu raten: Führen Sie erstmal die bei Ihnen aktuell noch laufende Massnahme zu Ende und lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt und auch von den Ärzten der Massnahme dort eine Rehabilitations- bzw. Schulungsfähigkeit für eine Umschulung bescheinigen. Wen Sie so ein Papier - Attest - in den Händen halten, kann Ihnen auch der RV-Träger keine Umschulung verwehren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Nix
Loream 04.05.2008 | 01:08
Hallo Tommy, ich selber war für 13 Wochen im ATZ und kann dir das nur empfehlen. Dort gibt es eine Arbeitstherapie, da wird geschaut wie lange du Belastbar bist und welche beruflichen Maßnahmen für dich in Betracht kommen. Und dort haben nicht alle Psychosen oder Schizo. Ich selber habe nur Depressionen! LG
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