Hallo Kosmos,
Ihr Wunsch nach einer bestimmten Reha-Klinik ist durch die Reha-Sachbearbeitung zu prüfen und berechtigt, wenn die Einrichtung von der Rentenversicherung vertraglich belegt wird und eine indikationsgerechte Rehabilitation anbietet. Der spätere Beginntermin darf das Reha-Ziel nicht gefährden. Zwingende berufliche Gründe für die Verschiebung sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Begründen Sie bitte ggü. der Reha-Sachbearbeitung Ihren Wunsch.