Bei der Ausübung eines Minijobs wird der monatliche Bruttoverdienst von 400 Euro monatlich nicht überschritten (geringfügige Beschäftigung). Während der geringfügigen Beschäftigung sind die Versicherten "versicherungs-
frei". Der Arbeitgeber zahlt 13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer. Durch diesen Minijob können Sie die Wartezeit erfüllen, indem Sie die Zahl der Arbeitsmonate in einem 400-Euro-Job durch drei teilen. Das Ergebnis entspricht ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit für eine Rente erwirbt. Sie müssten also drei Jahre im Minijob arbeiten, damit Ihnen eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für ein Jahr mit Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht jedoch auch für Sie die Möglichkeit auf Ihre "Versicherungsfreiheit" zu verzichten, indem Sie die verringerten Rentenbeiträge aus dem Minijob auf den vollen Beitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent werden Ihnen vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet. Durch das "Aufstocken" erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge.
Insofern können Sie einen Rentenanspruch durch geringfügige Beschäftigungen realisieren.
Sie sollten sich diesbezüglich beim zuständigen Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.