Die Antwort von Schade ist korrekt.
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Die Antwort von Schade ist korrekt.
Was in der Schweiz der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, zählt auch mit. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, hat auf dem Vertragswege jedoch annähernd den gleichen Status wie EU-Staaten.
Sofern man aus mehreren EU-Ländern und der Schweiz Rentenansprüche erworben hat, beantragt man die Leistung beim RV-Träger im Wohnland. Von dort werden ergänzende Angaben angefordert und der Antrag an den/die ausl. RV-Träger weiter geleitet.
Die Ansprüche können in der Tat zeitlich auseinanderfallen. Für die schweiz. Ansprüche werden Sie aus der Schweiz bereits eine Auskunft erhalten haben. Für die deutsche Rente dürfte das passen. Sollten nicht ausschließlich Beschäftigungszeiten vorgelegen haben, sondern auch Arbeitlosigkeit, raten wir vorab zur schriftl Anfrage ob zum Ende der ATZ die 540 Monate auch wirklich vorliegen.
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