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Experten-Antwort

zählen britische Beiträgszeiten zu den Anrechnungszeiten für eine Deutsche Rente mit 63?

von HPO11.05.2016 | 13:06
816 Ansichten
3 Antworten

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können sie mir bitte Auskunft geben, ob meiner britische Renten Beiträgszeiten zu den Anrechnungszeiten für eine Deutsche Rente mit 63 gelten? Ich habe für die britische Regierung von Juni 73 - September 92 gearbeitet, dann von Oktober 92 bis heute in der Freien Wirtschaft hier in Deutschland gearbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HPO,

nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht werden mitgliedsstaatliche Zeiten bei der Prüfung der deutschen Wartezeit (Mindestversicherungszeit) mit berücksichtigt, wenn die Zeiten vom ausländischen Träger anerkannt werden. Die Zusammenrechnung soll die Freizügigkeit innerhalb der EU garantieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Gustl Starekam 11.05.2016 | 13:56
Nein, wer in der Freien Wirtschaft hier in Deutschland gearbeitet hat, für den zählen britische Beitragszeiten nicht zu den Anrechnungszeiten für eine Deutsche Rente mit 63. Tja.
W*lfgangam 11.05.2016 | 20:14
Hallo HPO, statt Anrechnungszeiten meinen Sie sicher Monate für die Wartezeit/Mindestversicherungszeit für dtsch. Rentenansprüche. JA, grundsätzlich zählen die mit. Eigentlich sollten Sie von der DRV schon mehrfach wegen Kontenklärung (Erfassung aller Versicherungszeiten, auch der Auslandszeiten) angeschrieben worden sein, um Ihr Versicherungskonto zu vervollständigen. Gehen Sie demnächst mal in eine örtliche Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, dort werden alle Zeiten zusammengetragen und Sie erhalten anschließend eine Rentenauskunft, aus der Sie alle aktuellen Rentenansprüche ersehen können/wie viele Zeiten vorhanden/ob noch Monate fehlen. Gruß w.
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