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Experten-Antwort

Zählt der Bezug einer vollen EU Rente mit zur Blockfrist?

von paulschrader08.07.2014 | 19:43
1026 Ansichten
6 Antworten

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Zählt der Bezug einer vollen EU Rente mit zur Blockfrist? z.B. erkrankt 1.1.2010 danach 77 Wochen Krankengeldbezug, dann 2 Jahre EU Rente, hätte man dann Mitte 2013, also seit erster AU Meldung vom 1.1.2010 über 3 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo paulschrader,

wie Sonne bereits ausgeführt hat, gibt es den Begriff der "Blockfrist" im Rentenrecht nicht. Sollten Sie Bezug auf die Berechnung des Krankengeldes nehmen, wäre die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

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5 Antworten

Schorscham 08.07.2014 | 20:37
Nein, Sie müssten nach Ablauf der ersten Blockfrist erst wieder mindestens 6 Monate beitragspflichtig arbeiten, um einen neuen Krankengeldanspruch zu erwerben. Ansonsten könnte sich ja jeder EM-Rentner alle paar Jahre arbeitsunfähig schreiben lassen und für 78 Wochen Krankengeld beziehen. Haben Sie sich das so vorgestellt?
paulschraderam 08.07.2014 | 20:43
also zählt die zeit dann doch wenn ich nach den 2 Jahren 6 Monate arbeite oder arbeitslos bin, oder wie jetzt?
Ruf-Mich-Anam 08.07.2014 | 21:18
Am besten greifen Sie morgen früh zum Telefonhörer und fragen direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Dann wissen Sie es ganz genau. Zumal es sich hier um ein RENTENFORUM handelt und nicht um ein Krankenkassenforum!
paulschraderam 08.07.2014 | 21:34
Es ist sehr nett das hier Antworten kommen. Aaaaber bitte nicht beleidigend werden. Ich habe kein Telefon und sehr wohl bezieht sich die Frage auf die Rente. Ich dachte hier sind kompetentere Personen als nur Leute die Keine Ahnung haben oder welche die so tun als hätten sie welche. Wo ist z.B,. der § der zu der Frage die Antwort gibt?
Sonneam 09.07.2014 | 05:56
Eine Blockfrist in der Rentenversicherung gibt es nicht. Insofern sich Ihre Frage auf den Anspruch auf Krankengeld bezieht, ist schon die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Insofern Sie kein Telefon haben, können Sie ggfs. Ihre Frage auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn man bei google den Begriff Blockfrist eingibt, kommen auch eine Menge Informationen und auch die entsprechenden & des SGB V.
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