Hallo Sonne,
der Tankgutschein stellt grundsätzlich einen Sachbezug dar, der aber in der angegebenen Höhe von 44,00 EUR pro Monat steuerfrei und somit auch sv-frei ist. Er fällt daher nicht unter Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und ist nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurecnen.
Mit freundlichen Grüßen