Hallo Ju,
da Sie offenbar auf verschiedenen Kontaktwegen ihr Anliegen mitgeteilt haben, sollten Sie die Antwort des Rentenversicherungsträgers abwarten. Die Bearbeitungsdauer kann durchaus mehrere Monate betragen.
Der Rentenversicherungsträger muss anhand der von Ihnen eingereichten Dokumente zur Bestätigung Ihres zutreffenden Geburtsdatums prüfen, ob die Voraussetzungen des § 33a Absatz 2 SGB 1 zur Abänderung der Versicherungsnummer erfüllt sind (in Ihrem Fall wohl ein Schreibfehler (Zahlendreher)).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung