Hallo, Egon,
erhalten Sie während der LTA sozialversicherungspflichtige Entgeltersatzleistungen, z.B. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, werden aus diesen Leistungen u.a. Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Diese Zeiten des Leistungsbezugs werden in Ihrem Versicherungsverlauf dokumentiert. Aufgrund der Beitragspflicht erhöhen sich auch während der Ausübung der LTA Ihre Rentenanwartschaften. Eine Lücke entsteht dann grds. nicht.