Hallo Paul6,
ich möchte auf die Antwort von Batrix verweisen.
Mit der Feststellung der vollen Erwerbsminderung (ab Rentenbescheid) stellt das Arbeitsamt sofort die Leistungen ein, da sie dem Arbeitsmarkt (aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr zur Verfügung stehen und damit nicht mehr berechtigt sind Arbeitslosengeld zu beziehen.
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