Bei einem Verzug nach Serbien findet das deutsch-serbische Sozialversicherungsabkommen Anwendung. Für Auskünfte in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbindungsstelle - Deutsche Rentenversicherung Bayern -Süd in
84024 Landshut Telefon : 0871 81-0 (falls Sie die Rente von einem Regionalträger erhalten) oder an die Deutsche Rentenversicherung Bund in 10704 Berlin Telefon : 030 - 8650 (falls Sie die Rente von dort erhalten).