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Experten-Antwort

Zahlung freiwillige Beiträge - jedes Jahr neu beantragen?

von Anonym25.10.2022 | 08:05
359 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Bescheid bekommen zur Zahlung freiwilliger Versicherungsbeiträge für 2022. Wenn ich für 2023 weiterhin zahlen möchte, muss ich das dann wieder neu beantragen oder ist das vorlaufend bis auf Widerruf?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym,

dem Beitrag von „Herr Z.“ kann ich zustimmen. Soweit Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beiträge vom Rentenversicherungsträger (bis zu einer abweichenden Verfügung von Ihnen) im Übrigen automatisch eingezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Herr Z.am 25.10.2022 | 08:08
Eine jährliche Antragstellung ist nicht notwendig. Sofern sich Ihr "Status" nicht ändert können Sie jeden Monat freiwillige Beiträge zahlen.
Anonymam 25.10.2022 | 08:46
Okay, vielen Dank.
W°lfgangam 25.10.2022 | 19:48
Ergänzend: Und Sie erhalten 'irgendwann'/im Frühjahr in 2023 eine Aufstellung über die in 2022 gezahlten Beiträge und auch eine Mitteilung über die dann geltenden neuen Beitragshöhen für die freiwillige Versicherung in 2023. Gruß w.
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