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Experten-Antwort

Zahlung freiwilliger Rentenbeitrage im ALG II Bezug/Umschulung

von BorisP15.03.2019 | 15:22
395 Ansichten
3 Antworten

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Ich befinde mich mich ALG II Bezug, nehme an einer 2 Jährigen Umschulung teil. Ich habe vor freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten. Frage hierzu: 1.Darf Ich freiwillige Rentenbeitrage bezahlen? 2.Haben diesen freiwilligen Beiträge eine Auswirkung auf ein den Renten Höhe bei Eintritt von Erwerbsminderung? 3.Ist die allgemeine Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt, wenn mindestens 5 Pflichtbeitragsjahre verteilt auf die letzten 15 Jahre vorliegen? In den nichtbelegten Zeiten lagen Phasen der der Arbeitslosigkeit ununterbrochen vor. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BorisP,

KSC hat Ihre Fragen mit seinen beiden Einträgen bereits vollständig beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 15.03.2019 | 18:54
1) ja, als ALG II Empfänger sind Sie nicht versicherungspflichtig und daher berechtigt zur freiwilligen Versicherung. 2) Jeder gezahlte Beitrag hat Einfluss auf die Rentenhöhe. 3) Sobald 5 Jahre (60 Monate) Beiträge gezahlt sind ist die allgemeine Wartezeit erfüllt.
KSCam 15.03.2019 | 18:59
Ergänzung zu 3) Für eine EM Rente reicht es nicht nur 5 Beitragsjahre zu haben, es müssen auch in den 60 Monaten vor Eintritt der EM 36 Pflichtbeitragsmonate liegen.........dafür nützen Ihnen freiwillige Beiträgen nichts (es sei denn Sie hatten schon vor 1984 5 Beitragsjahre gehabt und sind seit 1984 lückenlos rentenversichert gewesen)
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